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Autor Thema: Rundfunkbeitrag in Wohngemeinschaft  (Gelesen 2054 mal)

H
  • Beiträge: 2
Rundfunkbeitrag in Wohngemeinschaft
Autor: 19. Juni 2014, 14:03
Hallo zusammen,

erst einmal ein großes Dankeschön an alle Beteiligten hier im Forum für die vielen hilfreichen Informationen.
Nachdem ich mich nun eine Weile hier durchgelesen habe, ist mir leider immer noch nicht alles ganz klar.

Hier nun zur Situation:

Person A, B und C leben seit Oktober 2013 in einer Wohngemeinschaft. Person A und B leben dort schon länger und sind auch die Hauptmieter. Person C hat einen Untermietvertrag mit den Personen A und B. Da die Personen A und B irgendwann mal innerhalb desselben Hauses umgezogen sind, haben sie sich auch nicht auf die aktuelle Wohnung umgemeldet. Nun kam kurz nach dem damaligen Neuneinzug von Person C ein Brief mit der automatischen Anmeldung für den Rundfunkbeitrag und dass unter dessen Namen rückwirkend ab dem 01.11.2013 eine Anmeldung für die Wohnung vorgenommen wurde. Mittlerweile ist die zweite Zahlungserinnerung eingegangen (alle anderen wurden schön ignoriert). Keine der Personen hatte bislang ein Konto beim Beitragsservice.
Person A hat nun allerdings eine Anmeldung für die Wohnung vorgenommen, da sie eine der Hauptmieter ist und zudem Student ist und BAföG bezieht. Eine Rückmeldung hat sie aber bislang nicht erhalten. Zudem ist Person B ebenfalls Student (kein BAföG) und Person C berufstätig.
Es ist bekannt, dass trotz der wahrscheinlichen Befreiung von Person A, Person B und C zahlen müssen.

Jetzt ist zum einen die Frage, ob Person C (die ja bereits die zweite Zahlungserinnerung erhalten hat) trotzdem erstmal warten sollte? Zum anderen unter welcher Person läuft nun die Wohnung, da Person C automatisch angemeldet wurde und sich Person A jetzt selbst angemeldet hat (Person A Hauptmieter, Person C Untermieter)?

Ich hoffe, dass das Ganze verständlich war und nicht zu kompliziert klingt  :)
Jeder Rat ist herzlich Willkommen.

Vielen Dank & viele Grüße!


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s
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Re: Rundfunkbeitrag in Wohngemeinschaft
#1: 19. Juni 2014, 16:13
Bis jetzt geht der BS davon aus, dass die Beitragskonten von A und C zu verschiedenen Wohnungen gehören.

Wenn A eine Kontonummer bekommen hat, könnte C versuchen, A als Zahler für die gemeinsame Wohnung anzugeben. Ob und wann festgestellt wird, dass sich A's Befreiung nicht auf die Mitbewohner überträgt, wird sich dann ergeben.


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H
  • Beiträge: 2
Re: Rundfunkbeitrag in Wohngemeinschaft
#2: 14. September 2014, 17:47
Hallo zusammen,

ein kleines Update zu diesem Thread. Person C hat zwischenzeitlich weitere Briefe ignoriert und nun ebenfalls den neuen Festsetzungsbescheid erhalten, datiert auf den 01.09.. Person C wird allerdings zum Monatsende die Wohngemeinschaft verlassen und in ein anderes Bundesland ziehen. Ist es für Person C dadurch möglich die bisherigen Beträge zu "verschleppen", oder sollte sie lieber den Standardweg des Widerspruchs wählen? Was würde passieren wenn bei Umzug auch der Festsetzungsbescheid ignoriert werden würde? Person C möchte auf jeden Fall nicht ohne weiteres aufgeben.

Danke & viele Grüße!


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