Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Formale Mängel-Angriffspunkte Bevollmächtigung  (Gelesen 9793 mal)

C
  • Beiträge: 173
...
Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1,  BGB [„Schriftform“])....
Hinweis: Hier haben aber die jeweiligen LandesVerwaltungsverfahresgesetze vorrang und müssen bzgl. Unterschriften beachtet werden.
Stichworte: maschinell erstellt & elektronische Unterschrift.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

T
  • Beiträge: 268
@plempos
Sehr gut geschrieben, ganz meine Meinung.  (#) Außer vielleicht, dass BGB hier nicht ganz greifen sollte, oder? Aber die Argumentation ist richtig.

@Calimero
1. Wo ist denn der Satz auf den Bescheiden a la "maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig"? Nur die Ausrede der LRA, dass eben viele erstellt wurden zieht nicht da der Empfänger in der Regel nur einen bzw. sehr wenige Bescheide erhält.
2. Der Bescheid in unserem Fall muss doch inhaltlich individuell-konkret gestaltet sein. Allein dieser Formfehler macht nach meinem Verständnis den Verwaltungsakt nichtig.

Aber ich lasse mich gerne des besseren belehren...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

p
  • Beiträge: 38
(#) Außer vielleicht, dass BGB hier nicht ganz greifen sollte, oder? Aber die Argumentation ist richtig.

Nun, solche Bücher wie GG,BGB,ZPO usw. sollte man öfters lesen als so manches Schmierenblatt. ;)
Da stehen einige interessante Sachen drin, welche man täglich gut gebrauchen kann. (#)

Mit eigenen Waffen schlagen. :police:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 173
....Aber ich lasse mich gerne des besseren belehren...
Du hasst mich mißverstanden...ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass das BGB da ggf nicht greift, da es landesspezifische VwVfG gibt. Diese stünden dann in der Hirachie höher und sind ggf. entspr. anzuwenden.  ;) Und da gibt es, je nach LVwVfG, z.T. andere Regelungen.
Ausgenommen ist von der Hirachieordnung m.M.n. nur das GG....?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

 
Nach oben