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Autor Thema: Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen > Widerspruch oder Klage?  (Gelesen 3693 mal)

G
  • Beiträge: 48
Hallo,

rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:23 von Bürger«

r
  • Beiträge: 7
Ganz normal - der Widerspruch ist möglich.

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:23 von Bürger«

k
  • Beiträge: 16
Person A ist aus Niedersachsen und hat bisher nur vom Beitragsservice Post bekommen (Links stand dann Norddeutscher Rundfunk, aber ohne jegliche Kontaktdaten). War das in diesem Fall anders?

Bei Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:24 von Bürger«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.

Auf der Rückseite bei der Rechtsmittelbelehrung steht, ob der Widerspruch oder sofortige Klage zulässig sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:26 von Bürger«

  • Beiträge: 721
rein hypothetisch: Hat schon irgendjemand hier, einen Beitragsbescheid vom NDR für Niedersachsen erhalten?
Wenn ja, dann kann mir derjenige sicher beantworten, ob für Niedersachsen auch der Widerspruchsweg vorgesehen ist oder ob gleich geklagt werden muss.

Gleiche Frage für Bayern. Wer weis es, wer weis es?
Auf der Rückseite bei der Rechtsmittelbelehrung steht, ob der Widerspruch oder sofortige Klage zulässig sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:25 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Für Bayern gilt : Widerspruch zulässig !
Im übrigen erfährt das jeder spätestens nach einem halben Jahr Zahlungsverweigerung in der Rechtsbehelfsbelehrung des ersten Beitrags/Festsetzungsbescheides.
Wozu muss man das denn unbedingt vorher wissen. Wenn es nicht passt , kann immer noch gezahlt werden.
Da sich die Fragen zur Zulässigkeit des Widerspruches oder gleich Klage hier ständig wiederholen , wäre vielleicht endlich mal eine Auflistung nach LRA in Angriff zu nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 07:24 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

l
  • Beiträge: 6
Hallo, ich komme auch aus Niedersachsen und habe noch keinen Bescheid von NDR erhalten.
Grundsätzlich ist das Widerspruchsverfahren ja abgeschafft, bei anderen Bescheiden, Deichverband o.Ä. steht grundsätzlich auch das sofort geklagt werden kann.

Frage in die Runde:
Wieso sollte das jetzt beim NDR anders sein ?
http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14930&article_id=62859&_psmand=33


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da sich die Fragen zur Zulässigkeit des Widerspruches oder gleich Klage hier ständig wiederholen , wäre vielleicht endlich mal eine Auflistung nach LRA in Angriff zu nehmen.

Gute Idee - auch wenn die Auflistung wohl nach Bundesland erfolgen müsste, da sich das Verwaltungsrecht an Landesgrenzen und wohl nicht an Sendegebieten orientieren dürfte.
Möge sich bitte mal einer ein Herz fassen, und die Infos zusammentragen - ggf. mal im Forum recherchieren mit der Suchfunktion - auch mal die Bescheide querprüfen unter

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

analog hierzu seit Sep 2014 neue "Machart":
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Meines Wissens nach ist die direkte Klage eher die Ausnahme, da das Widerspruchsverfahren ja prinzipiell dafür gedacht ist, der "Behörde" Gelegenheit zu geben, ihr eigenes Tun zu "überprüfen", bevor die Gerichte bemüht werden...

Danke fur Eure Mitwirkung! ;)


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a

abzocke1

app klagen auch wenn es derzeit so aussieht das richter gerne und offenbar wegen befangenheit" das gerne  abweisen (die masse des volkes deutschland  ist  gegen diese gez 2.0 abgabe)
hier kann man auch nicht mehr von einer demokratie sprechen,
man kann  aber dann vorm EU  gericht klagen  wenn alles hier scheitert .

ich sehe das so ,
so eine klage muss auch eine vernünftige begründung haben z.b. verstöße gegen verschiedene  gesetze,
das große probloem jedenfalls in meiner stadt ist:
(ich hatte 4 x bei der rechtsanwaltskammer in celle  angerufen und um einen anwalt  gebeten,
mir wurden immer anwälte genannt die keine gez sachen machen,   der notar/anwaltsverein in hannover hatte sich geweigert mir einen anwalt zu nennen der gez sachen macht  );
vielleicht habt ihr in euer stadt mehr glück ?

selber ohne juristisches fachwissen klagen würde ich die finger von einer klage lassen das geht garantiert in die hose und ist dann zum nachteil aller weil mal wieder eine klage abgewiesen wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 13:51 von abzocke1«

 
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