Hallo zusammen,
ersteinmal ein Kompliment an alle Beteiligten hier, so viel Engargement gepaart mit fachlicher Expertiese ist wirklich beeindruckend.
Nun zu meiner Frage über einen hypothetischen Fall:
Person A u B wohnen seit 16 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt. Nur Person A ist bis dato dort gemeldet und bekommt die üblichen Schreiben der Gebührenzentrale unteranderem eine Aufforderung der Nachzahlung um Summe X für die letzten 16 Monate.
Person B ist noch bei einer anderen Adresse gemeldet, wo die Haushaltsabgabe von einer anderen Person C entrichtet wird und bekommt keine Schreiben.
Wenn Person B sich jetzt wie es sein sollte ummeldet, auf den aktuellen Wohnort wo auch Person A gemeldet ist und sich zur Entrichtung der Gebühren anmeldet, Person A darauf bei der Gebührenzentrale angibt mit Person B, welche ja schon die Gebühren zahlt einen gemeinsamen Haushalt zu bestreiten, wie hoch stehen die Chancen dass die Nachzahlung von Person A nicht geleistet werden muss da es sich um einen gemeinsamen Haushalt mit Person B als Beitragszahler handelt?