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Autor Thema: Formulierung "informationelle Selbstbestimmung"  (Gelesen 1995 mal)

D
  • Beiträge: 5
Formulierung "informationelle Selbstbestimmung"
Autor: 10. August 2014, 15:28
Person A's Frage ist eigentlich kurz: Der Begriff "informationelle Selbstbestimmung" kursiert der in der Fachsprache auch so wie A ihn als Laie versteht oder wie genau bezeichnet man dort die Möglichkeit zur freien Entscheidung aus welchen Quellen A seine Informationen bezieht. In anderen Quellen hat A mal was von "negativer Informationsfreiheit" gelesen. Was ist denn nun richtig?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2014, 21:40 von Uwe«

g
  • Beiträge: 181
beides ist wohl richtig. ich würde meinen, info-Selbstbestimmung kann man als eine Art Überbegriff werten.
die Informationsfreiheit lässt sich sowohl positiv als auch negativ ausformulieren, sie ist im Grundgesetz verankert.
positive I. ist das Recht, sich ungehindert aus allen zur Verfügung stehenden Quellen zu informieren.
negative I. ist das Recht, sich für eine Nicht-Informierung aus bestimmten Quellen zu entscheiden. Somit besteht auch ein Schutz vor Info, die einem aufgedrängt werden soll.


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R
  • Beiträge: 375
Der Begriff "Informationelle Selbstbestimmung" kommt begrifflich aus dem Datenschutz (also der Schutz der eigenen, personenbozogenen Daten). Oft wird dies mit der Rezipietenfreiheit (=Freiheit, Quellen uneingeschränkt nutzen zu können) oder der Informationsfreiheit (Tranzparenz gegenüber dem Staat) verwechselt.

Für die Klage könnte man aus der Reziepentenfreiheit "Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" die negative Reziepientenfreiheit abzuleiten. Danach könnte eine staatliche Auswahl der Medien in diese Freiheit eingreifen, inbesondere bei (nachgewiesen) beschränkten finanziellen Mitteln.

Aber auch der Datenschutz sowie die Tranzparenz sind ein Thema beim örR - aber 3 völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Gute Erklärungen finden sich bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheit


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

C
  • Beiträge: 342
Lt VG RLP übernimmt der ÖRR die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit. Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. Das sind wesentliche Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft komme dem ÖRR hierbei eine im Vergleich zu anderen Medien herausgehobene Bedeutung zu.


Ok, ich will mich hier nicht in das Unterholz der Meinungsmaipulationen und tendenziösen Berichterstattung begeben.
Für mich gilt es grundsätzlichere Fragen zu klären:


- Sind für diese wichtige Aufgabe wirklich 8 MRD Euro jährlich erforderlich?
- Oder kümmert sich das Imperium ÖRR mitlerweile mehr um andere Dinge wie Unterhaltung?

- Ist eine bestimmte Art der Freizeitgestaltung (vor dem Fernseher sitzen und Unterhaltungssendungen zu schauen) auch ein Grundpfeiler der Demokratie?

- Haben die privaten Sender dann nicht auch, oder sogar vielmehr eine herausgehobene Bedeutung für die deutsche Bevölkerung?

- Wird der TV-Konsum im Zeitalter von Internet (Stramingdiensten – Netflix, Spotify usw) nicht maßlos überbewertet,
wenn es um das gesellschaftliche Zusammenleben und den Erhalt der Demokratie durch Informationsfreiheit geht?


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

 
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