Hallo,
ein Geringverdiener hat nach etlichen Zahlungsaufforderungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung nun Mitte letzten Monats den Beitrags-/Gebührenbescheid mit Rechtbehelfsbelehrung erhalten und möchte Widerspruch einlegen, da sein Verdienst unterhalb des HartzIV-Satzes liegt.
Frist zur Einreichung des Widerspruches läuft in den nächsten Tagen ab.
Reicht es in so einem Fall den Widerspruch erst einmal mit einem einzigen Satz unter Hinweis auf das geringe Einkommen zu begründen und die Nachweise dann später nachzureichen bzw. überhaupt erst einmal zu erfragen, welche Nachweise verlangt werden?
Oder ist ein Widerspruch nur gültig, wenn die Nachweise für die begründung gleich mitgeliefert werden?
Es geht wohlgemerkt erst einmal darum die Widerspruchsfrist einzuhalten.