Insofern Person A noch keine "Infopost" bekommen hat, wäre es besser sich zu einem Folgemonat anzumelden und zu hoffen, dass die GEZ nicht schaut, seit wann Person A denn tatsächlich dort gemeldet ist (Die beziehen auch Auskunft vom Einwohnermeldeamt). Denn obwohl man zwei Monate Zeit nach Austelldatum des Bescheides Zeit hat, wird danach auch wieder erst ab dem Folgemonat befreit.
Da der BAföG-Bescheid nun älter als drei Monate ist, wird Person A für alle Monate einschließlich dem der Anmeldung nachzahlen müssen.
Auch interessant ist, was einer Bekannten B passiert ist; Sie hatte das Online Formular ausgefüllt, die Anmeldung tatsächlich aber nicht abgeschickt, da auch sie, aus anderen Gründen, lieber noch warten wollte. Kurz darauf kam allerdings, wie aus dem Nichts, die "Infopost" - Es hat den Anschein, dass die GEZ gezielt auch auf eingegebene Daten bei der Online Formularen reagiert.