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Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung - noch 3 Tage bis die Frist endet.  (Gelesen 1137 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

ich versuche mal eine hypothetische Situation zu beschreiben:

Person A wohnt mit Person B zusammen. Beide haben am Freitag einen Brief von der "GEZ" erhalten. Person A eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" und Person B "eine Mahnung" ( beide Beitragskonten weisen angeblich einen Gesamtrückstand von ca. 400 Euro auf, Beträge nicht ganz identisch). Person A hat noch 4 tage Zeit zu reagieren, Person B bis zum 15.09.

Zuvor haben sowohl Person A als auch Person B alle Briefe weggeschmissen. (Auch wenn sich das im nachhinein für beide natürlich als ganz schlechte Entscheidung herausstellt)

Wie können Person A und B am besten vorgehen? Müssen Sie unterschiedlich handeln?

Würde es sich lohnen, wenn beide beispielsweise das Musterschreiben aus folgendem Thread verwenden und leugnen jemals Briefe erhalten zu haben?
Mahnung, und jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Oder ist es ratsamer, die geforderten Beträge (wo aber auch nicht ganz ersichtlich sind wie die zustande kommen) in Raten abzuzahlen und ab dem nächsten Beitragsbescheid dann offiziell Widerspruch einzulegen?

Person A und B sind grundsätzlich auch dagegen, dem Betrügerverein überhaupt etwas zu zahlen.

 


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2014, 01:32 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.544
Wer hat denn geschrieben?
Der GV?
Oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts?

Ohne diese Information kann der Nachbar meiner Tante keine Meinung sagen, die ich mitgehört haben könnte.
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