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Autor Thema: Festsetzungsbescheid  (Gelesen 1285 mal)

B
  • Beiträge: 1
Festsetzungsbescheid
Autor: 08. September 2014, 10:36
Hey,

die hypotethischen Personen A+B leben zusammen in einer Wohnung. Beide haben schon bisher keinerlei GEZ-Gebühren gezahlt. Seid Anfang des Jahres kamen hin und wieder Briefe vom "Beitragsservice", diese wurden aber weitestgehend ignoriert, da sie auch bislang nie GEZ zahlen mussten.

Letzte Woche haben dann beide einen Festsetzungsbescheid bekommen mit Inhalten wie:

Für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis 31.08.2014 wird daher ein Betrag von rund  55,00 € festgesetzt.

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Tutel. Damit ist eine der Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

Hinweis: Einschließlich des festgesetzten Beitrags weist das Beitragskonte bis Ende 08.2014 einen offenen Gesamtbetrag rund  von 170,00  auf.

Nun Fragen sich die Personen A + B was sie denn da tun sollen da sie zum einen nicht einsehen diesen "Beitragsservice" auch noch zu finanzieren, als auch schlichtweg das Geld nicht haben, da A Arbeitslos ist und B der alleinige Verdiener.

Gruß


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Z
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Re: Festsetzungsbescheid
#1: 08. September 2014, 13:04
Beide haben jeweils einen bekommen?
Dann ist mindestens einer davon schonmal nichtig: "Eine Wohnung. Ein Beitrag."

Opa, schlauer Zeitungs- und Internetleser hätte zu dem Fall gesagt: Da wäre also in einem Widerspruch neben den üblichen Argumenten und Hinweisen auf Ungültigkeit wegen der schon diskutierten formalen Mängel als wichtiger Widerspruchsgrund auch noch von A und B jeweils anzugeben, daß bereits ein Bescheid für die Wohnung und den Zeitraum ergangen ist und der Bescheid damit nichtig ist.
Beide Widersprüche in getrennten Schreiben verschicken und weitersehen, wäre seine Strategie.
Natürlich vorsorglich auch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung...


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