Hallo an alle,
habe Person A hat gestern eine Mahnung mit drohender Vollstreckungsmaßnahme bekommen, nachdem sie am 16.7. einen Widerspruch inklusive Aussetzung des Vollzugs gegen den Gebührenbescheid verschickt hat.
Bis jetzt gab es keine Reaktion im Sinne von einem Widerspruchsbescheid. Nur ein Schrieben, das als Eingangsbestätigung gesehen werden kann und eben die Mahnung.
Trotz Durchlesen durch das Forum ist jetzt nicht ganz klar, wie weiter verfahren werden muss.
Option 1: nichts tun und die Androhung auf Vollstreckung abwarten
Option 2: reagieren und einen Widerspruchsbescheid fordern
Option 3: Antrag auf Eilrechtschutz beim VG stellen --> hier ja die Gefahr der Ablehnung und gleichzeitigen Zahlung der Kosten---> siehe Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
Was ist sinnvoll zu tun ?
Danke für die Hilfe!!!
Jadzia