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Autor Thema: Widerspruch - Antwortschreiben - Mahnung > Was tun?  (Gelesen 2798 mal)

g
  • Beiträge: 21
Widerspruch - Antwortschreiben - Mahnung > Was tun?
Autor: 05. September 2014, 18:47
Hallo an alle,

habe Person A hat gestern eine Mahnung mit drohender Vollstreckungsmaßnahme bekommen, nachdem sie am 16.7. einen Widerspruch inklusive Aussetzung des Vollzugs gegen den Gebührenbescheid verschickt hat.

Bis jetzt gab es keine Reaktion im Sinne von einem Widerspruchsbescheid. Nur ein Schrieben, das als Eingangsbestätigung gesehen werden kann und eben die Mahnung.
Trotz Durchlesen durch das Forum ist jetzt nicht ganz klar, wie weiter verfahren werden muss.

Option 1: nichts tun und die Androhung auf Vollstreckung abwarten

Option 2: reagieren und einen Widerspruchsbescheid fordern

Option 3: Antrag auf Eilrechtschutz beim VG stellen --> hier ja die Gefahr der Ablehnung und gleichzeitigen Zahlung der Kosten---> siehe  Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!

Was ist sinnvoll zu tun ?

Danke für die Hilfe!!!


Jadzia


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Nichts tun!

Reagiert wird nur auf
a) einen Widerspruchsbescheid MIT Rechtsbehelfsbelehrung
b) Drohende Vollstreckungsmaßnahmen der Stadt/Creditreform o.ä. aber NICHT des Beitragsservice


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Kein Einzelfall ;)

Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10930.msg74834.html#msg74834

Diese "Mahnung" ist ein Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch nicht möglich. Es ist "informativ".
Ihm folgen üblicherweise noch die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice und dann die Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einem Brief von der örtlichen Vollzugsstelle. [...]

Weitere Infos dann dort ;)


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