Hallo,
Person A hat heute wieder eine Mahnung bekommen.
In der Mahnung enthalten sind die üblichen Forderungen + Gebühren-/Beitragsbescheid(e).
Person A wandte sich bereits schriflich ohne jegliche Reaktion an die GEZ mit der Aufforderung einen Beitragsbeischeid zu senden, der seit 2014 nicht vorliegt.
Wie soll Person A auf die Mahnungen reagieren, da kein Beitragsbescheid vorliegt zum Widerspruch einreichen?
Soll Person A ggf. eine weitere Forderung des Beitragsbescheid senden, oder direkt auf etwas klagen?
Dazu kommt das Person B vor einigen Tagen Post der Stadt bekam in der die "letzte Mahnung" erwirkt wird und bei einer nicht Zahlung der Vollstrecker angekündigt wurde.
Person B hat auch keinen Beitragsbescheid erhalten.