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Autor Thema: Nur wer klagt, hat eine Chance: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus  (Gelesen 6861 mal)

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"Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Siegener Juraprofessor Thomas Koblenzer hat darauf aufmerksam gemacht, dass Bürger Rechtsmittel einlegen müssen, wenn sie ihre Rundfunkbeiträge im Falle einer entsprechenden höchstrichterlichen Entscheidung zurückerstattet haben wollen."


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Edit "Bürger":
Bitte bei Zitaten auch immer die nachweisliche Quelle angeben!
Die Grundaussage obiger Information deckt sich zumindest mit diesem Artikel:


FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true


welcher u.a. im Forum thematisiert wird u.a. unter
Erneut Verfassungsklage gegen Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6606.msg50150.html#msg50150


Zitat
Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen, mahnt Koblenzer. Dieser Weg eröffnet sich, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt nach Zahlungsaufforderung, Erinnerung und Mahnungen dem Zahlungsverweigerer einen Beitragsbescheid schickt. Erst gegen diesen Bescheid kann und muss der Adressat innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt, kann Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Nur in Bayern besteht die Möglichkeit, ohne das Widerspruchsverfahren unmittelbar gegen den Beitragsbescheid zu klagen.

Zitat
Auf die Frage, ob sich dieser mühsame Weg überhaupt lohnt, meint Rechtsanwalt Koblenzer:
„Eine Änderung wird man nur erzwingen können, wenn sich eine breite Masse zur Wehr setzt.“


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2014, 23:56 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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  • Cry for Justice
Dazu müsste natürlich ab 2013 erst mal etwas bezahlt worden sein. Klagen und trotzdem bezahlen , wenn auch unter Vorbehalt , passt doch irgendwie nicht so ganz zusammen. Dann ist man nicht konsequent genug und hat sich doch schon wieder einlullen lassen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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wtfacow

Dazu müsste natürlich ab 2013 erst mal etwas bezahlt worden sein. Klagen und trotzdem bezahlen , wenn auch unter Vorbehalt , passt doch irgendwie nicht so ganz zusammen. Dann ist man nicht konsequent genug und hat sich doch schon wieder einlullen lassen.

Nicht ganz. Wenn die Aussetzung der Vollstreckung vom Gericht abgelehnt wurde, bleibt selbst einem Kläger nichts anderes übrig als den Betrag in Höhe des ausgestellten Bescheides zu zahlen.So war es auch in meinem Fall. >:(


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Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" werden ohne erkenntliche Systematik
- bewilligt oder
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind aber schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

Ähnlich scheint es sich mit Anträgen auf "Eilrechtsschutz" zu verhalten.

Im Foum ist jedoch mehrfach - und meiner Wahrnehmung nach fast ausschließlich - dokumentiert, dass ARD-ZDF-GEZ bei laufenden Klageverfahren die Forderungen/ den Vollzug dann doch aussetzen bzw. eine weitere Nichtzahlung zumindest dulden...
...sei es von sich aus oder eben erst nach entsprechender Thematisierung des "Eilrechtsschutzes".

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


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Wenn die Aussetzung der Vollstreckung vom Gericht abgelehnt wurde, bleibt selbst einem Kläger nichts anderes übrig als den Betrag in Höhe des ausgestellten Bescheides zu zahlen.

Ein Freund hat mir kürzlich die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt gezeigt, was den Rundfunkbeitrag betrifft. Er hat alles abgewiesen und sich auch nicht die Mühe gemacht mit den Widersprüchen und solcher zeitraubenden Bürokratie. Der Vollstrecker war vor seiner Wohnung und wurde nicht reingelassen. Beim nächsten Mal wird dieser es zusammen mit der Polizei versuchen reinzukommen. Der Witz ist: Er (Freund) zieht gerade aus (keine neue Wohnung mehr weil Lebenskünstler) und die werden dann einfach eine leere Wohnung sehen. Finanzamt-Vollstrecker, Polizei und Schlosser werden sich also die Mühe machen in eine leere Wohnung einzubrechen. Und das wegen einer frei erfundenen Fernsehgebühr, das ist doch krank.


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Ein Freund hat mir kürzlich die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt gezeigt, was den Rundfunkbeitrag betrifft. Er hat alles abgewiesen und sich auch nicht die Mühe gemacht mit den Widersprüchen und solcher zeitraubenden Bürokratie. Der Vollstrecker war vor seiner Wohnung und wurde nicht reingelassen. Beim nächsten Mal wird dieser es zusammen mit der Polizei versuchen reinzukommen. Der Witz ist: Er (Freund) zieht gerade aus (keine neue Wohnung mehr weil Lebenskünstler) und die werden dann einfach eine leere Wohnung sehen. Finanzamt-Vollstrecker, Polizei und Schlosser werden sich also die Mühe machen in eine leere Wohnung einzubrechen. Und das wegen einer frei erfundenen Fernsehgebühr, das ist doch krank.
Da wird sich sehr vermutlich niemand "die Mühe machen, in eine leere Wohnung einzubrechen" ;)
Weshalb die Finger schmutzig machen und schlechte Publicity riskieren, wenn es auch "einfacher" geht...?

In Berlin z.B. wird nicht lange gefackelt. Da macht das Finanzamt einfach auch mal den Kontozugriff... ;)

Pfändungsberatung bei der Bank-Hotline
http://youtu.be/ev6SAXORY2A

Schulden beim Beitragsservice
http://youtu.be/Z5MPMv7NCAQ

Der GV-Termin, der dem vorausging ist hier dokumentiert:
Vollziehungsbeamter des Beitragsservice trifft auf Zahlungsstreik
http://youtu.be/nZypKDR1kHs

Alles vergleichbar mit vorbeschriebenem Fall.
Also nicht unbedingt etwas für "seichte Gemüter"...
...und schon gar nicht für jemanden, bei dem "noch was zu holen ist".

Da dies hier aber zu sehr vom Ursprungsthema abschweift, hiermit die Aufforderung, sich eben diesem wieder zuzuwenden - sonst gibt's "Haue" ;)
"Nur wer klagt, hat eine Chance:  Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus"
Danke :police: ;)


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Da wird sich sehr vermutlich niemand "die Mühe machen, in eine leere Wohnung einzubrechen" ;)
Weshalb die Finger schmutzig machen und schlechte Publicity riskieren, wenn es auch "einfacher" geht...?
In Berlin z.B. wird nicht lange gefackelt. Da macht das Finanzamt einfach auch mal den Kontozugriff... ;)

Ach stimmt, wir sind ja hier im GEZ-Boykott-Forum. Da muss man wirklich ALLES ganz genau und vollständig wie im Amt sagen, damit es nicht mißinterpretiert wird. Er hat zufälligerweise kein Girokonto (wozu auch, bringt nur Nachteile). Dass die Wohnung leer sein wird beim zweiten Vollstreckungsversuch, wissen die Leute (Vollstrecker, Polizei und Schlosser) ja nicht, weil es ihnen niemand sagt.  ;)

Aber @Bürger, sicherlich kennst du die vollständige Situation meines Freundes besser als er selbst, dass du das gleich wieder verneinst, nur weil ich womöglich irgendein Wort oder Detail (auch aus Faulheit hier einen kompletten Roman zu schreiben) ausgelassen habe, das sich bereits aus logischen Gründen ergibt (wenn ich schreibe, was ich schreibe, dann meine ich das auch exakt so, wie ich es schreibe. Sonst würde ich ein fehlendes wichtiges Detail auch nennen. Ich lasse Details weg, wenn diese einfach nicht nötig sind. Und ich glaube, das machen andere Menschen (eigentlich) auch so. Sonst müsste man immer ALLES schreiben und sagen und würde bei jeder kleinsten Thematik eine riesige Diskussion anfangen müssen.

Immerhin sind deine Links ziemlich passend.  :angel:


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Wenn die Aussetzung der Vollstreckung vom Gericht abgelehnt wurde, bleibt selbst einem Kläger nichts anderes übrig als den Betrag in Höhe des ausgestellten Bescheides zu zahlen.

Ein Freund hat mir kürzlich die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt gezeigt, was den Rundfunkbeitrag betrifft. Er hat alles abgewiesen und sich auch nicht die Mühe gemacht mit den Widersprüchen und solcher zeitraubenden Bürokratie. Der Vollstrecker war vor seiner Wohnung und wurde nicht reingelassen. Beim nächsten Mal wird dieser es zusammen mit der Polizei versuchen reinzukommen. Der Witz ist: Er (Freund) zieht gerade aus (keine neue Wohnung mehr weil Lebenskünstler) und die werden dann einfach eine leere Wohnung sehen. Finanzamt-Vollstrecker, Polizei und Schlosser werden sich also die Mühe machen in eine leere Wohnung einzubrechen. Und das wegen einer frei erfundenen Fernsehgebühr, das ist doch krank.

Das ist aber eine Extremsituation. Im Regelfall ist nunmal leider etwas zu holen. Die meisten haben Ziele für die Zukunft, und wollen sich etwas aufbauen..Immobilie kaufen ect.
Und genau diesen Leuten bleibt nunmal nichts anderes übrig (trotz Klage) als die ausgestellten Bescheide zu zahlen. Eine "Totalverweigerung" ist für einen Normalverdiener nicht immer möglich. Eigentlich eine rießen Sauerei, das trotz der eingereichten offenen Klage trotzdem noch die Pflicht zu zahlen besteht.


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In Berlin z.B. wird nicht lange gefackelt. Da macht das Finanzamt einfach auch mal den Kontozugriff... ;)
Er hat zufälligerweise kein Girokonto [...]
Genau das meinte ich: Auslassungen solch wichtiger "Details" suggerieren falsche Sachverhalte.
Ich wollte ausdrücken, dass die Öffnung einer (auch leeren) Wohnung erst mal unerheblich ist, solange Kontozugriff besteht ;)
Und es war dafür gedacht, durch die Blume mitzuteilen, dass unvollständige Geschichten, die das Blaue vom Himmel herunterholen und vermeintlich "tolle Auswege" suggerieren, die nur für die wenigsten in Betracht kommen, hier bitte zu unterlassen sind - bzw. allenfalls *vollständig* auch die Grundvoraussetzungen bzw. Risiken benennen.
Lediglich dies hatte ich ergänzt. Insofern sind süffisante Anspielungen hier ebenfalls fehl am Platze.

Abschweifende/ themenfremde Kommentare werden ab hier gelöscht...
...aus Kapazitätsgründen u.U. auch ohne gesonderte Mitteilung.
Hiermit also die Aufforderung, sich dem Ursprungsthema wieder zuzuwenden
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Danke :police: ;)


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I
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Hallo,
ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass irgendwann eine richterliche Entscheidung gefällt wird,
die eine Rechtmäßigkeit der Zwangsbeiträge rückwirkend feststellt.
Eine Rückzahlung würde die ör Anstalten finanziell ruinieren. (was nicht unwünschenswert ist:-)
Folglich habe ich mit folgender Begründung in meiner Klage meine Nichtzahlung begründet:

"Seit der Erkenntnis, wie dreist hier einem ganzen Volk ein "Beitrag" übergebügelt werden soll, fühlt der Kläger sich dergestalt gezwungen und ohnmächtig, dass eine Widerstandspflicht nach dem GG § 20  geboten scheint.
(Da im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, die Aktionen verhältnismäßig sein müssen, wird die Zahlung verweigert und hier Klage eingereicht.)"


Wenn, wird sicherlich eine Auflage für die Zukunft gemacht.
z.B. : Die Anstalten müssen den Rundfunkbeitrags..blablabla ändern.

Sie haben dafür Zeit bis zum 1.1.2030
lol.


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@ Icke Berlin: Du kannst es ja machen wie "icke": http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72324.html#msg72324


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