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Autor Thema: Typisierende Annahme des Gerätebesitz=Verstoss gegen allg. Handlungsfreiheit  (Gelesen 4012 mal)

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Bekanntlich wird von den Anstalten typisierend unterstellt, dass in den Wohnungen zwar in abnehmender Tendenz Fernseher vorhanden sind, aber dafür zumindest PC's und Smartphones mit denen ebenfalls Rundfunkempfang möglich sei (Gerätekonvergenz).

Mal abgesehen davon, dass es absurd ist, ein Mobiltelefon zum typisierenden Gebrauch in einer Immobilie zu erklären, hat mich die "Alternative Weihnachtsansprache" von Edward Snowden

Zitat von: Edward Snowden
Das Ausmaß der heutigen Überwachung habe die düsteren Visionen von George Orwell längst bei weitem überschritten. (...) Ein heute geborenes Kind weiss nicht mehr, was Privatleben ist. Es wird nicht mehr wissen, was ein Moment Privatsphäre bedeutet, einen Gedanken zu haben, der weder aufgenommen wurde, noch analysiert. Das ist ein Problem, denn das Privatleben ist wichtig, das Privatleben hilft uns zu bestimmen, wer wir sind und wer wir sein wollen.
... auf folgende Gedanken gebracht:
  • Die private Wohnung ist ein Schutzbereich, der ohne staatliche Überwachung sein soll (Großer Lauschangriff usw.)
  • Mit PC und Smartphones ist es für Geheimdienste ein leichtes, in diesen Bereich einzudrigen und diese als Wanze oder Spycam zu netzen (Orwell lässt grüßen)
  • Soweit der deutsche Staat dies (noch) nicht selbst macht, duldet er die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste und nutzt diese Daten evtl. mit (Angie ist scharf darauf, auch zu den 5 Eyes zu gehören)
  • Der Bürger kann sich nur davor schützen, gerade in diesem Bereich Ausnahme des Festnetztelefons keine Geräte zu nutzen, die einen Rückkanal haben. Wer TV und Radio nutzen will, ist gut beraten, nur klassische Empfangsgeräte zu nutzen.

Mit einer typisierender Annahme erklärt der Staat es künftig zur Norm, dass entsprechende Überwachungsgeräte in Wohnungen sind, da der Besitz von Fernsehern im Gegensatz zu PC und Notebooks rückläufig ist. Damit stellt sich jeder Verweigerer (auch wenn er gute Gründe hat) außerhalb der so definierten gesellschaftlichen Norm. Dies ist ein Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und indirekt ggf. auch die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Noch vor einem Jahr wäre die Argumentation sicher als Verschwörungstheorie behandelt worden.

[In diesem Sinn eine Theorie für eine künftige Verschwörung gegen die Bürger:
In 15 Jahren werden die klassischen Fernseher verboten. Wegen Terrorismus+Vorratsdaten, ist ja klar. Oder wegen Stromverbrauch für ein zweites Gerät ...]

Zumindest wird der Besitz von klassischen Fernsehern weiter zurückgehen. Wer sich dem entzieht, ist ein potentieller Staatsfeind.

Aber was haltet ihr von dieser Argumentation?

 



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Da läuft mir gerade ein passender Artikel über den Weg:

Zitat von: Focus

Ihr Fernseher schaut Ihnen beim Fernsehen zu. Ihr Notebook beobachtet Sie beim Surfen, und Ihr Smartphone scannt heimlich jedes Detail Ihrer Wohnung. Hacker könnten Sie über die Webcam in PC, TV-Gerät oder Handy beobachten. Was möglich ist – und wie Sie sich schützen.

Das beschriebene Szenario ist eine Horrorvorstellung – die immer mehr zur realen Gefahr wird. Denn unsere vernetzten Geräte sind mit Kameras ausgestattet, die vor unerlaubtem Zugriff von außen teilweise schlecht geschützt sind.
weiter


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    • Die private Wohnung ist ein Schutzbereich, der ohne staatliche Überwachung sein soll (Großer Lauschangriff usw.)
    • Mit PC und Smartphones ist es für Geheimdienste ein leichtes, in diesen Bereich einzudrigen und diese als Wanze oder Spycam zu netzen (Orwell lässt grüßen)
    • Soweit der deutsche Staat dies (noch) nicht selbst macht, duldet er die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste und nutzt diese Daten evtl. mit (Angie ist scharf darauf, auch zu den 5 Eyes zu gehören)
    • Der Bürger kann sich nur davor schützen, gerade in diesem Bereich Ausnahme des Festnetztelefons keine Geräte zu nutzen, die einen Rückkanal haben. Wer TV und Radio nutzen will, ist gut beraten, nur klassische Empfangsgeräte zu nutzen.

    Mit einer typisierender Annahme erklärt der Staat es künftig zur Norm, dass entsprechende Überwachungsgeräte in Wohnungen sind, da der Besitz von Fernsehern im Gegensatz zu PC und Notebooks rückläufig ist. Damit stellt sich jeder Verweigerer (auch wenn er gute Gründe hat) außerhalb der so definierten gesellschaftlichen Norm. Dies ist ein Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit und indirekt ggf. auch die Unverletzlichkeit der Wohnung.
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    Aber was haltet ihr von dieser Argumentation?
    Davon kann ich gut was in meiner Klage verwenden, wenn mal irgendwann ein Widerspruchsbescheid kommt


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    Mir ist auf derStandard.at ein interessanter Artikel "Großbritannien am Weg zum Überwachungsstaat" über den Weg gelaufen,

    Zitat von: derStandard
    Im Februar wurde bekannt, dass der britische Abhördienst Government Communications Headquarters (GCHQ) eine moderne Variante von George Orwells Telescreen entwickelt hat: Durch den Telescreen kann Big Brother in die Wohnstuben hineinschauen, der Fernseher wird zum Überwachungsinstrument.

    "Unerwünschte Nacktheit"

    GCHQ polte einfach den Computer um: Man hackte sich ein, alle fünf Minuten machte es Klick, und die Webcam, die im Bildschirm eingebaute Kamera, schoss ein Standbild von der Person, die vor dem Computer saß. Die bekam nichts davon mit, doch die Daten wurden direkt an den Geheimdienst Ihrer Majestät weitergeleitet. Die Schlapphüte beschwerten sich dann über zu viel "unerwünschte Nacktheit": "Unglücklicherweise", hieß es in einem internen Dokument, "scheint es so zu sein, dass erstaunlich viele Leute die Webcam-Konversationen dazu benutzen, intime Körperteile zu zeigen."

    Der ganze Artikel: http://derstandard.at/2000003833736/Grossbritannien-auf-dem-Weg-zum-Ueberwachungsstaat

    Haben nicht auch moderne Smart-TV Geräte, die IP-TV ermöglichen, inzwischen auch Webcams und Mikrofone?



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    Heute ist ein schöner Artikel in der Berliner Zeitung zum Thema "Deutsche Digitalwaffen" erschienen. Mehrkanal- und internetfähige Endgeräte (also auch Fernseher ) sind das Einfallstor für Big Brother. Aber Beitragsverweigerer sind alles Terroristen - weiss man ja.. ;)

    Zitat von: Berliner Zeitung
    Die Agenten können nun mit einem Klick das Mikrofon des Rechners anstellen, um die Gespräche zu belauschen, die in dem Raum stattfinden. Das Programm erlaubt es auch, die Webcam heimlich anzuschalten, und alle Tastaturanschläge aufzuzeichnen, Passwörter zu sozialen Netzwerken etwa. Dateien können sie nun ebenfalls manipulieren, zum Beispiel gefälschte E-Mails im Namen des Oppositionellen versenden.
    (...)

    Technik wie von der NSA

    Um Zielpersonen zu infizieren, bieten die Überwachungsfirmen dabei immer perfidere Produkte an. Nach einer gerade erst veröffentlichten Studie der Universität Toronto bieten Gamma und andere Überwachungsfirmen Produkte an, die es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, ihre Bespitzelungsprogramme in jede unverschlüsselte Internet-Anfrage einzuschleusen. Es reiche, ein harmloses Video auf Youtube anzuschauen, um infiziert zu werden, stellen die Forscher in ihrem Bericht fest. Ein Schutz ist praktisch unmöglich.
    (...)

    Bereits 2012 hatte der damalige Außenminister Guido Westerwelle angekündigt, Exporte von Überwachungstechnik zu verbieten. Auch damals blieb die Ankündigung ohne Folgen. Anstatt dass der Export eingeschränkt wurde, konnte sich die Gamma-Gruppe über Aufträge der Bundesbehörden freuen. Für rund 150.000 Euro hatte das Bundeskriminalamt selbst eine Lizenz für das Bespitzelungsprogramm erworben.
    http://www.berliner-zeitung.de/politik/-deutsche-digitalwaffen-fuer-folterstaaten,10808018,28235940.html

    Einen schönen Gruß von Goerge Orwell und Edward Snowden soll ich übrigens ausrichten. ;)

    Im Ergebnis stellen diese trojanischen Pferde (also PC, internetfährige Fernseher) ein Einfallstor für Geheimdienste und Kriminelle dar. Also liegt auch einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar.

    Sofern ein Empfang nur über Kabelnetze ermöglicht wird, liegt man auf dem Präsentierteller, da analoger Kabelempfang nach und nach abgeschaltet wird.


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    • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2014, 08:58 von Redfox«
    "Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

     
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