In Deutschland regiert eine gewählte Minderheit, welche vorgibt für die Mehrheit zu entscheiden. Aus diesem und noch anderen Gründen, z.B. das Richter nicht vom Volk direkt bestimmt werden, sondern aus der Mitte eben dieser Regierungsminderheit folgt, das die eine Seite bestimmte Sachen erlassen kann und die andere dann Ihr okey darunter setzt, das kann zur Zeit an vielen einfachen Verwaltungsgerichten (VG) verfolgt werden. Nach Person X Stand des Wissens gibt es bisher nur ein VG wo die Verhandlung bereits länger zurück liegt und die Entscheidung noch aussteht. Möglicherweise hat der Richter dort sein Amt besser verstanden.
Zur Wehr können sich alle Personen setzen, wenn diese gemeinschaftlich der Minderheitsregierung aufzeigen, dass es so nicht geht. Oder wenn alle gemeinschaftlich das System der VG so zum Überlaufen bringen das es stillsteht.
Auch wenn größere Gruppen keinen Beitrag mehr zahlen fällt das System.
Was der Einzelne tun kan. Er kann Widerspruch einreichen, damit wird der Protest erfasst und kommt statisisch zur Auswertung, das ist insofern wichtig, weil wenn ca. 11% der Bevölkerung dieses in der Form vollständig ablehnen und das nachweisbar durch eben dieses Statisik wird, muss es aus meiner Sicht ja auch geändert werden.
Der einzelnen Person bleibt die Möglichkeit das nicht zuzahlen, es folgen ein Bescheid und irgendwann jeweils ca. 1 Monat nach dem jeweils nächsten 3 Monaten Verlauf der nächste Bescheid. Gegen jeden einzelnen Bescheid ist Widerspruch mit Nach Möglichkeit einer Begründung zu erheben, welche formale und wichtige persönliche Gründe der Betroffenheit zum Ausdruck bringt. Formale Gründe sind zum Beispiel, dass der Bescheid gar keine Begründung zur Zahlungspflicht enthält, auch wenn im Verwaltungsverfahren diese formalen Fehler nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit eines Bescheids führen, so muss auf Bestehen des Bürgers dieser Bescheid aus meiner Sicht überarbeitet werden.
Ist der Einzelne dann irgendwann soweit, dass die Landesrundfunkanstalt, als ausstellende "Behörde" zweifelsfrei als Bescheidaussteller erkennbar wird und von dort auch der Widerspruchsbescheid kommt, dann kann gegen diesen Klage erhoben werden. Möchte der Einzelne das aufgrund der Menschenwürde verfolgen wird es scheinbar an den einfachen Verwaltungsgerichten schwer, denn scheinbar sind diese für diesen Fall nicht zuständig oder übernehmen in den bisherigen Begründungen relelativ leicht die Sachen und Standpunkte, welche die Gegenseite so von sich gibt. Das bedeutet das es eine Stufe weiter geht, die Klage und Anwaltskosten dürften dann bereits bei minimal 1200,- € liegen, wie dann ein OVG entscheiden wird, darauf warten hier auch schon einige.
Ist die Entscheidung dann auch nicht im Sinne des Einzelnen bleibt nur der weitere Gang nach oben.
Nun steht Person @andreas m scheinbar noch ganz am Anfang, und kann sich die Bemühungen der Vorkämpfer hier anschauen. Heute ist wieder eine dieser Verhandlungen vor einem VG, wo der Richter möglicherweise gar nicht geeignet sein könnte überhaupt eine Entscheidung zu treffen und an sich das VG aus dem Spiel nehmen sollte um zu sagen, sorry wir sind hier nicht zuständig und den Fall weiter an das richtige zuständige Gericht weiter leiten sollte. Aber warscheinlich hat der Richter anderes im Sinn.
Wer nicht Widerspruch erhebt und jetzt z.B. erst 20 ist und 80 wird, wird im Lauf seiner Zeit locker über 10000 Euro los, für Person X Grund genug dagegen vorzugehen.