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Autor Thema: Erstattung des entrichteten Betrages fordern  (Gelesen 1782 mal)

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Erstattung des entrichteten Betrages fordern
Autor: 17. August 2014, 14:51
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio


"§10 Beitragsgläubiger, Schickschuld,Erstattung, Vollstreckung

(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet
wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden
ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt
die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die
Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach
den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige
Verjährung."


Diese Information des Vertrages ( :o ) lässt den Beitragszahlern die Möglichkeit,
auch nach gezahlten Beiträgen dagegen vorzugehen.
Die Argumente wären ja die gleichen wie in den Widersprüchen oder Klagen
gegen die Beitragsbescheide der LRA.

Ist schon mal eine Person diesbezüglich an ein Gericht,Polizei oder
Staatsanwaltschaft heran getreten?

Das wäre ja eine Option für bereits bezahlte Beiträge bzw. Gebühren. (#)
Zumindest laut §§ 812 - 822 BGB
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Bereicherungsrecht-d163789.html


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ein Geier lässt sein ergattertes Fressen doch nicht wieder los.
Für eine Forderung auf Rückerstattung werden die gleichen sinnfreien Argumente wie bisher bei Widersprüchen und Klagen üblich hervor gezaubert und man wird zum hilflosen Trottel degradiert.
Also besser deren Liebstes , unser EHRLICH verdientes Geld , gar nicht erst so leicht und vor allem voreilig diesen ausgetricksten Geiern in den Rachen werfen und auf deren eventuelle Gnade und Milde im Nachhinein hoffen. Auf die Justiz braucht man danach auch nicht mehr zu setzen !  Dieser Zug ist nach den jämmerlichen Stationen Koblenz und München abgefahren.


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Es gibt Dinge, die kann man nicht wiederholen: Die Geier haben es aufgefressen, es ist weg, unwiederbringlich, haste dem Obdachlosen versehentlich 100 Euro statt nen 10er in den Hut geworfen, ist die Kohle nächste Woche auch alle, haste die falschen Freunde zu Essen eingeladen, siehste auch nicht besser aus.

Muß man halt als sogenanntes Lehrgeld verbuchen und es beim nächsten mal besser machen!


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