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Autor Thema: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung  (Gelesen 3042 mal)

A
  • Beiträge: 5
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Autor: 13. Oktober 2014, 08:43
Hallo Leute,

bringt es etwas, auf eine mündliche Verhandlung zu bestehen?
1. für mich, damit ich meine Argumente detailliert darstellen kann, klarmachen kann für wie bescheuert ich diese Regelung halte, vom Leder ziehen kann
2. für den Ausgang des Prozesses
3. für die Community: damit ich berichten kann, wie der Richter tickt

Punkt 1 ist mir nicht so wichtig, dafür möchte ich keine Zeit und Fahrtkosten verschwenden,
es geht mir mehr um die Sache als darum meinem Ärger Luft zu machen.

Also 2 und 3: Erfahrungswerte?

Und besteht Interesse die Klagebegründung und den Antrag des SWR zu posten?

Viele Grüße
Anton


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2014, 00:02 von Bürger«

C
  • Beiträge: 173
Re: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
#1: 13. Oktober 2014, 15:19
Hallo Leute,
bringt es etwas, auf eine mündliche Verhandlung zu bestehen?
1. für mich, damit ich meine Argumente detailliert darstellen kann, klarmachen kann für wie bescheuert ich diese Regelung halte, vom Leder ziehen kann
....
Unsachlichkeit bringt dich vor Gericht nicht weiter, könnte eher sogar nachteilig wirken.
Aber alleine wegen dem ersten Teil zu Punkt 1. würde ich eine mündl. Verhandlung bevorzugen.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

L
  • Beiträge: 118
Re: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
#2: 13. Oktober 2014, 23:36
Ich werde auf eine mündliche Verhandlung verzichten.
Denn der Richter, wie auch der Beklagte, können Dich sehr schnell überfahren. Insbesondere, da sie ja, wie man sieht, sehr gerne zusammenhalten.
Ein falsches Wort und selbst die beste Begründung ist dahin. Bei einem Schriftsatz habe ich mehr Zeit auf meine Wortwahl zu achten und ev. noch Tipps im I-Net finden.

Abgesehen davon kann man Schriftliches veröffentlichen.
Ich habe in einen anderen Fall selbst erleben müssen, wie der gegnerische Anwalt dem Richter förmlich in den Ars... kroch und dieser sich sichtlich geschmeichelt fühlte.
Die an mich, vom RA, gerichteten Fragen waren aggressiv und laut. Sollte dazu dienen mich aus der Ruhe zu bringen.


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

T
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gleiche Frage:

bzw. auch: Kann ich eine Instanz höher gehen wenn ich auf Mündliche Verhandlung verzichte und das Urteil nicht in meinen Sinne abläuft?
Ich gehe stark davon aus, das gegen mich geurteilt wird, da man die Entscheidung nun an einen Einzelrichter verwiesen hat und dieser möchte, genau wie die Gegenseite keine Mündliche Verhandlung.

Sind die Kosten geringer wenn ich auf eine Mündliche Verhandlung verzichte?


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