Hallo,
folgender Fall: Person A hat 2013 in Wohnung1 gelebt. War mangels Geräten vorher kein GEZ-Mitglied und hat stets nur die üblichen Werbebriefe erhalten. 2014 erfolgte der Umzug in Wohnung2, in der auch Person B lebt die regelmäßig Rundfunkbeiträge zahlt. Wohnung2 wurde von A+B erst 2014 neu angemietet.
Nun bekam Person A an die Wohnung2 den Gebühren-/Beitragsbescheid (MDR) geschickt. Zitat des Bescheids: "Rundfunkbeiträge für 01.2013 bis 03.2014, 1 Wohnung: Anschrift Wohnung2."
Widerspruch weil Wohnung2 2013 gar nicht bewohnt/gemietet war (Kopie Mietvertrag?) sowie Verweis auf aktuelle Zahlungen von Person B sollte doch eigentlich für den vollständigen Widerruf zunächst reichen, oder?
Gibt es ähnliche Fälle bzw. noch Ideen, Anmerkungen dazu?
Vielen Dank1