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Autor Thema: Bescheid für falsche Wohnung bzw. Zeitraum  (Gelesen 3945 mal)

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Bescheid für falsche Wohnung bzw. Zeitraum
Autor: 11. Juni 2014, 10:24
Hallo,

folgender Fall: Person A hat 2013 in Wohnung1 gelebt. War mangels Geräten vorher kein GEZ-Mitglied und hat stets nur die üblichen Werbebriefe erhalten. 2014 erfolgte der Umzug in Wohnung2, in der auch Person B lebt die regelmäßig Rundfunkbeiträge zahlt. Wohnung2 wurde von A+B erst 2014 neu angemietet.

Nun bekam Person A an die Wohnung2 den Gebühren-/Beitragsbescheid (MDR) geschickt. Zitat des Bescheids: "Rundfunkbeiträge für 01.2013 bis 03.2014, 1 Wohnung: Anschrift Wohnung2."

Widerspruch weil Wohnung2 2013 gar nicht bewohnt/gemietet war (Kopie Mietvertrag?) sowie Verweis auf aktuelle Zahlungen von Person B sollte doch eigentlich für den vollständigen Widerruf zunächst reichen, oder?

Gibt es ähnliche Fälle bzw. noch Ideen, Anmerkungen dazu?

Vielen Dank1


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Ist es wirklich ein Beitragsbescheid oder eine Zahlungsaufforderung? Dann ist die genannte Vorgehensweise richtig, ansonsten warten, bis ein Beitragsbescheid kommt.


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"Gebühren-/Beitragsbescheid" direkt vom MDR mit der Rechtsbehelfsbelehrung ...


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Habe mittlerweile ein lustiges Antwortschreiben erhalten - siehe Anhang.

So wie ich die Antworten in den anderen Themen gelesen haben, ist die Empfehlung nun erst einmal auf Weiteres abzuwarten? Oder sollte man nach einer gewissen Zeit nach einem Widerspruchbescheid nachfragen?

Der Widerspruch ging übrigens an den MDR und als Vorabfax an den "Beitragsservice". Das Antwortschreiben kam vom "Beitragsservice".

Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid, ohne Abmeldung läuft die Beitragspflicht auch dann weiter, wenn die Wohnung gar nicht mehr existiert (und als Wohnsitz nachweislich abgemeldet wurde)?!? Ich erspare mir lieber weitere Anmerkungen dazu ...  :o


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Hallo "xyz77"

Mir liegt ein Schreiben des NDR vor, in dem folgendes steht:

Zitat
Die Verteilung der Rundfunkbeiträge an die jeweils berechtigte Rundfunkanstalt wird also über die Adresse - sprich über den Wohnort des Beitragszahlers - gesteuert. Damit dient die Adresse nicht nur als bloßer Beleg, sondern ihr kommt gerade auch eine Kontofunktion zu.
(handschriftlich von 2 NDR Mitarbeitern unterschrieben)

Da könnte man doch glatt mal nachfragen, wie die Zuordnung stattfindet, wenn im Bescheid zwischen den Adressen gar nicht unterschieden wird.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Am 15.08. kam der zweite Beitragsbescheid, ausgestellt angeblich am 01.08.:

Beitrag für Wohnung2 von 04/2014 bis 06/2014. Hinweis auf noch offene Positionen aus vorherigen Bescheid.

Erneut Widerspruch eingelegt, diesmal dass für Wohnung2 bereits von Person B bezahlt wurde.

 ::)



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