Hallo,
bevor ich das hier geschrieben habe, habe ich das Forum durchgelesen, aber zu meinem konkreten Problem habe ich nichts gefunden. Daher jetzt der Sachverhalt:
Person X hat sich bisher vorbildlich gewehrt und sämtliche Schreiben der Beitragsbüttel ignoriert. Mitte Juli kam dann der Beitragsbescheid, vom Beitragsservice zurückdatiert auf Anfang Juli. Der Bescheid fordert Zahlungen vom 01.01.2013-31.03.2014 + Säumniszuschlag, zusätzlich macht er darauf aufmerksam, daß vom 01.04.2014-30.06.2014 nochmal 53 € zu zahlen sind.
Person X hat daraufhin form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt (im Wesentlichen den von Roggi dankenswerterweise ausgearbeiteten Widerspruch + Vertrauensverlust wegen der jüngsten Fälschungen/Manipulationen des örR bei Shows/Rankings, z.B. "Deutschlands Beste").
Der Widerspruch wurde Anfang August per Übergabeeinschreiben nach Köln zum Beitragsservie gesendet.
Der Widerspruch von Person X wurde noch nicht beschieden!
Stattdessen kam vorgestern und neuer Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf, indem die Zahlung von 53 € für den 01.04.2014-30.06.2014 + Säumniszuschlag gefordert wird. Zusätzlich weist der Bescheid daruaf hin, dass das Beitragskonto schon zuvor ein Minus von 339 € ausgewiesen hat (vermutlich die Beiträge von 1.1.13-31.3.14), die ebenfalls eingefordert werden.
Nun meine Fragen:
Was ist das schon wieder für eine hinterfotzige Aktion des Beitragsservice?
Wie verhält sich Person X nun rechtlich korrekt?
Muß Person X nun einen 2. Widerspruch an den Beitragsservice schicken
, obwohl der 1. Widerspruch noch gar nicht beantwortet wurde? Immerhin liegt ja ein 2. Bescheid vor, für den Folgezeitraum.