Hallo zusammen,
bislang hat Person A jegliche Briefe des Beitragsservice ignoriert und nicht drauf reagiert. Nun flatterte am 13.8. (Schreiben datiert auf 1.8., Code sagt 12.8.) der sogenannte Gebühren-/Beitragsbescheid ins Haus. Auf der Rückseite die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung und ein Überweisungsträger. Person A macht es stutzig, dass dieser Brief NICHT in einem gelbem Umschlag angekommen ist, sondern, wie jeder andere Brief bisher auch im Maus-grauen Umschlag. Alles im Anhang.
Person A weiß nun nicht genau, was sie machen soll und sieht mehrere Möglichkeiten, die wiederum mit Fragen behaftet sind.
1. Widerspruch einlegen
1.1 Was passiert dann: Der Widerspruch wird abgelehnt, es folgen neue Bescheide, die immer wieder widersprochen werden müssen und irgendwann folgt die Klage?!
1.2 Person A hat nun nach vielem Lesen für sich entschieden, dass derzeit eine Klage (leider) nicht viel Erfolg hat. Person A hat außerdem nicht das nötige Knowhow und die finanziellen Mittel, sich mit einer Klage auseinanderzusetzen. Person A weiß, dass der erste Schritt der Klage „nur“ ca. 100€ kostet und hier noch kein Anwalt nötig ist. Aber wie würden die weiteren Schritte aussehen… Das kann sich Person A leider nicht leisten. Vor allem nicht, wenn die Klage niedergeschmettert wird und die Kosten von Person A zu tragen sind.
2. Hauptfrage: Muss Person A überhaupt auf dieses Schreiben reagieren? Denn dieser Brief ist ja nicht mit einem gelben Umschlag angekommen. Hat dieses Schreiben überhaupt Relevanz? Was passiert, wenn Person A auch auf dieses Schreiben nicht reagiert?
3. Was passiert, wenn sich Person A über das Online Formular als neuer „Zahler“ anmelden würde? Person A sieht die Zwangsanmeldung nicht als Anmeldung, weil sie gegen ihren Willen geschehen ist. Mit Sicherheit wird der BS dann weiterhin schreiben, dass Person A die Rückzahlen seit 2013 zahlen muss, da ja Anschrift und Name übereinstimmen!
4. Was passiert, wenn sich Person A über das Online-Formular anmeldet, aber die Hausnummer plötzlich eine andere ist?! Könnte ja ein Zahlendreher sein. Person A denkt, dass der Postbote so clever ist und den Namen kennt und ihn automatisch in den richtigen Briefkasten steckt. (Bei einem größeren Wohnblock durchaus vorstellbar). Somit würde Person A eine neue Beitragsnummer erhalten, hofft sie. Was passiert dann aber mit den Briefen zur alten Beitragsnummer?
Person A möchte dem BS gerne eins auswischen, ist aber zu Feige für eine Klage. Welche Möglichkeiten hat Person A nun? Außerdem möchte Person A ungern die Beiträge ab 01.2013 zahlen sondern würde sich drauf einlassen, erst ab dann zu zahlen, wo sie sich selbstständig angemeldet hat. Wie bewerkstellig Person A dies?
Viele Grüße