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Autor Thema: Bescheid... und nun? Person A unsicher.  (Gelesen 1804 mal)

P
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Bescheid... und nun? Person A unsicher.
Autor: 17. August 2014, 14:40
Hallo zusammen,

bislang hat Person A jegliche Briefe des Beitragsservice ignoriert und nicht drauf reagiert. Nun flatterte am 13.8. (Schreiben datiert auf 1.8., Code sagt 12.8.) der sogenannte Gebühren-/Beitragsbescheid ins Haus. Auf der Rückseite die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung und ein Überweisungsträger. Person A macht es stutzig, dass dieser Brief NICHT in einem gelbem Umschlag angekommen ist, sondern, wie jeder andere Brief bisher auch im Maus-grauen Umschlag. Alles im Anhang.

Person A weiß nun nicht genau, was sie machen soll und sieht mehrere Möglichkeiten, die wiederum mit Fragen behaftet sind.

1. Widerspruch einlegen
     1.1 Was passiert dann: Der Widerspruch wird abgelehnt, es folgen neue Bescheide, die immer wieder widersprochen werden müssen und irgendwann folgt die Klage?!
     1.2 Person A hat nun nach vielem Lesen für sich entschieden, dass derzeit eine Klage (leider) nicht viel Erfolg hat. Person A hat außerdem nicht das nötige Knowhow und die finanziellen Mittel, sich mit einer Klage auseinanderzusetzen. Person A weiß, dass der erste Schritt der Klage „nur“ ca. 100€ kostet und hier noch kein Anwalt nötig ist. Aber wie würden die weiteren Schritte aussehen… Das kann sich Person A leider nicht leisten. Vor allem nicht, wenn die Klage niedergeschmettert wird und die Kosten von Person A zu tragen sind.

2. Hauptfrage: Muss Person A überhaupt auf dieses Schreiben reagieren? Denn dieser Brief ist ja nicht mit einem gelben Umschlag angekommen. Hat dieses Schreiben überhaupt Relevanz? Was passiert, wenn Person A auch auf dieses Schreiben nicht reagiert?

3. Was passiert, wenn sich Person A über das Online Formular als neuer „Zahler“ anmelden würde? Person A sieht die Zwangsanmeldung nicht als Anmeldung, weil sie gegen ihren Willen geschehen ist. Mit Sicherheit wird der BS dann weiterhin schreiben, dass Person A die Rückzahlen seit 2013 zahlen muss, da ja Anschrift und Name übereinstimmen!

4. Was passiert, wenn sich Person A über das Online-Formular anmeldet, aber die Hausnummer plötzlich eine andere ist?! Könnte ja ein Zahlendreher sein. Person A denkt, dass der Postbote so clever ist und den Namen kennt und ihn automatisch in den richtigen Briefkasten steckt. (Bei einem größeren Wohnblock durchaus vorstellbar). Somit würde Person A eine neue Beitragsnummer erhalten, hofft sie. Was passiert dann aber mit den Briefen zur alten Beitragsnummer?

Person A möchte dem BS gerne eins auswischen, ist aber zu Feige für eine Klage. Welche Möglichkeiten hat Person A nun? Außerdem möchte Person A ungern die Beiträge ab 01.2013 zahlen sondern würde sich drauf einlassen, erst ab dann zu zahlen, wo sie sich selbstständig angemeldet hat. Wie bewerkstellig Person A dies?

Viele Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Re: Bescheid... und nun? Person A unsicher.
#1: 17. August 2014, 14:51
2. Hauptfrage: Wird nicht reagiert, läuft eine Frist ab, die Rundfunkanstalt gibt es dann irgendwie an einen GV oder ähnlich ab, gegen dieses kann dann unter Umständen auch noch erfolgreich vorgegangen werden, in dem die Behauptung aufgestellt wird, das keine Bescheide angekommen seien, in wie weit das glaubhaft zu machen ist bleibt offen -> vgl dazu

LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

Punkte 3 und 4 sind aus Person X Sicht nicht zielführend, der Abgleich auch bei falscher Nummer wird dennoch erfolgen und es wird Seitens des BS sicher auch dann wieder der 01.01.2013 als Ursprung gewertet.

zu Punkt 1, bis es zu einer Klage kommen kann, muss erstmal ein Widerspruchsbescheid erstellt und formal richtig zugestellt werden. Das kann richtig lange dauern, je nach dem Gründen, welche im Widerspruch verwendet werden. Wichtig wäre nur, dass eine Frist eingehalten wird. PersonX hält es so, dass keine Datumswerte, wann ein Bescheid angekommen ist gegenüber der Rundfunkanstalt getätigt werden. Vgl.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html

Mit einem Widerspruch kann Zeit geschunden werden, andere Personen sind mit Ihren Klagen bereits deutlich weiter, also Mut, wenn kein Widerspruch eingelegt wird bleibt nur noch zahlen. Je mehr Personen Widerspruch einlegen, ganz unabhängig ob diese später Klagen oder nicht erhöhen ungemein den Arbeitsaufwand für die Landesrundfunkanstalten, aus Person X Sicht sollten alle Bürger welche mit diesem System nicht einverstanden sind die Zahlung einstellen und einfach nur Widerspruch erheben, je mehr desto besser.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 14:54 von Uwe«

 
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