Das GEZahlen ist nicht an das Innehaben einer Wohnung geknüpft, sondern an das Innehaben einer Raumeinheit, die zum Schlafen oder Wohnen geeignet ist. Somit ist eine Telefonzelle oder ein Dixxieklo ebenfalls abgabepflichtig, sofern man darinnen schlafen könnte. Der Bezug beim Dixxieklo ist offensichtlich auch ohne die Möglichkeit des Schlafens und Wohnens gegeben. Ich wünsche dem BS "ToiToiToi" beim Zwangsbeitragseinzug.
Der Bezug zum Handy wurde gewählt, weil man damit Rundfunk empfangen könnte. Es war schon eine Frechheit, damals an den Besitz von Fernsehern und Radios anzuknüpfen, obwohl seit den Achzigern diese Geräte nicht nur für den Empfang von örR verwendbar waren. Mit der neuartigen Rundfunkabgabe für Handys und PCs haben die Gierigen einen weiteren Eingriff in unsere Freiheit und in unser Portemonnaie gewagt. Vielleicht war das ja ein Testballon um festzustellen, wie weit man gehen kann und ist zu dem Schluß gekommen: "Da geht noch was". Also wurde die These aufgestellt, jeder könne vom örR profitieren, ohne diese These jedoch zu beweisen, sondern untermauert mit Gutachten und Statistiken, die vom örR in Auftrag gegeben wurden. Da ich noch nie jemanden kennengelernt habe, der mit dem Handy örR verwendet hat, und auch noch keine Berichte davon gesehen habe, ist diese Lüge wohl die größte, teuerste und dreisteste Lüge des örR und sollte widerlegt werden.