Person G hat sich schon länger mit dem Thema hier befasst und viel gelesen alle Klagepunkte notiert, Widersprochen und schließlich Klage eingereicht.
Viele Punkte von Roggi und die Kommentare hier im Forum waren dazu sehr hilfreich.
Person G musste sich selbst aber mit dem Thema auseinandersetzen und es verstehen, einfaches kopieren hilft nichts.
Person G hat in der Klage alle Punkte aus dem Widerspruch 2014 von Roggi eingearbeitet.
Die Klage hat Person G dann im Mai eingereicht.
Letze Woche kam die Klageerwiderung vom SWR.
Er hat sie hier hochgeladen:
http://www.loaditup.de/824414-95nk242nu5.htmlWas mich wundert, dass der SWR dann mit vorgefertigten Textbausteinen in deren Begründung antwortet:
...Der Kläger erhob hiergegen mit einem - offensichtlich aus dem Internet heruntergeladenen - Schreiben vom xxx Widerspruch ein ...
Dass der Widerspruch heruntergeladen sein soll, ist eine Frechheit das zu behaupten. Unabhängig davon, ist es sicherlich nicht verboten oder schlimm einen Musterwiderspruch zu verwenden, aber was erhoffen die sich dadurch?
Wollen die den Kläger vor dem Verwaltungsgericht in ein falsches Licht stellen?
Außerdem weisen sie darauf hin, dass in den Urteile von Rheinland Pfalz und Bayern der RBStV nicht gegen das Grundgesetz verstößt!
Darüber wurde in den Landesverfassungsgerichten aber gar nicht verhandelt. Lediglich Artikel 3 wurde verbogen, bis es passte.
Die anderen Grundgesetz-Artikel wurden nicht einmal erwähnt.
Da ist Zündstoff drin in dieser Klageerwiderung!
Hat jemand schon eine ähnliche Klageerwiderung bekommen?
Muss Person G nun dazu Stellung beziehen und dem Gericht antworten?