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Autor Thema: Gebühr mit Nachbarn teilen.  (Gelesen 3138 mal)

S

Sylvius

Gebühr mit Nachbarn teilen.
Autor: 12. August 2014, 19:39
Person A wohnt in einem Mehrfamilienhaus im Zentrum einer Großstadt im 2 Stock im Treppenhaus auf der linken Seite.
Person B wohnt im selben Treppenaufgang in der gleichen Wohnung (auch Links), aber im Erdgeschoss.
Also die gleiche Wohnung nur 2. Stockwerke drunter.
Person B. bezahlt seit September 2011 und möchte das auch weiter tun.

Person A wurde zwangsangemeldet und soll ab Januar 2013 nachzahlen.
Person A hat sich aufgrund von finanz. Gegebenheiten versucht über die "Härtefallregelung" befreien zu lassen was nicht genehmigt worden ist.
Seit Ablehnung der Befreiung keine Schreiben mehr bekommen vor ca. 1.5 - 2 Monaten. Davor kamen immer Mahnungen und Bescheide.
A hat sorge was jetzt kommt. Was sind da die Erfahrungen?

In den hinterlegten Daten von B steht unter der Adresse Stfl.l.Paterre. Also "Steitenflügel links Paterre". was auch stimmt. Frage woher wissen die das? oder hat er das angegeben bei der anmeldung? B sagt er ist sich nicht mehr sicher ob sie das von Einwohnermeldeamt haben oder ob er es angegeben hat.

Bei A steht dort nichts in der Anschrift zwischen Straße/Hausnummer und PLZ/Stadt.

Frage nun wissen die wer genau wo wohnt? Also Stockwerk... Auf dem Perso steht es nicht aber in der Meldebescheigung des Bürgeramtes schon.
Gleichen die nun also nur die Adresse ab oder auch Stockwerk/Hinterhof/Seitenflügel usw.?
Und selbst wenn sie wissen das A und B nicht in einer Wohnung wohnen, was passiert wenn man es trotzdem veruscht. nur eine ablehnung oder anzeige wegen versuchten betruges o.ä.?

Weil A und B kennen sich noch aus Kindertagen und wollen für A die "unbelastete" Beitragsnummer von B angegeben und so eine WG "gründen" und B damit befreien (rückwirkend und in zukunft).

Wenn es rauskommen würde, wäre das wahrscheinlich betrug. Wobei A mal gelesen hat, dass als WG in Deutschland gilt wer hinter einer Abgeschlossenen Tür gemeinsam wohnt, egal ob hinterhof dazwischen o.ä.
Denn das wäre gegeben. Soszusagen eine gesetzliches Schlupfloch. Eine quelle dafür kann A leider nicht beibringen. auch gerade nochmal gegoogelt.

Also was machen? Einfach versuchen oder lieber nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2014, 19:42 von Uwe«

  • Beiträge: 3.235
Re: Gebühr mit Nachbarn teilen.
#1: 13. August 2014, 00:07
siehe hier:
Wohnungen zusammenlegen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9915.msg68718.html#msg68718

Also: einfach versuchen, völlig legal


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