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Autor Thema: Widerspruchsbescheid  (Gelesen 2070 mal)

  • Beiträge: 863
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Widerspruchsbescheid
Autor: 07. August 2014, 08:00
Moin Moin liebe Leute,

Person Nr.5 ließt hier schon eine weile und äußert sich das zweite Mal. Das Forum ist sehr informativ, kompetent und, aber auch sehr geballt und komplex.
Anerkennung und Dank!
Nr. 5 Töchter (17+15) haben ihn auf das Forum aufmerksam gemacht.
Leider muss 5 zugeben, dass 5 sich mit dem Thema örR nie beschäftig hat, kein Jurist ist und  deshalb in dem Bereich sehr ungebildet.

Weil 5 kein Internet hat, versucht 5 einen PC – Platz in der Bibliothek zu ergattern, wobei 5 mit dem Internet auch nicht sehr geübt bin. Die  Bibliothek nutzt 5 oft und wenn 5 mal kein Buch ausleiht, braucht 5 kein BEITRAG für das vorgehaltene Angebot zu entrichten!
5 ist Handwerker, lebt allein, kein Internet, kein Fernseher, kein Auto und ein 11 Jahre altes Handy. Verlässt seine Wohnung (Mo-Fr) um 06:00 Uhr und betritt sie wieder um 18:30 Uhr, wenn 5 nicht in der Bibliothek ist.

Person 5 ist physisch und psychisch am Ende! 

Es geht hier um die fiktive Person Nr.5.
Nr.5 hat in seinem Leben noch nie einen Fernseher besessen. Nr.5 hat vor fast genau 10 Jahren ein Radiogerät geschenkt bekommen und seit 10 Jahren brav die Hörfunkgebühr von der GEZ einziehen lassen.
Seit 10 Jahren wird Nr.5 nun schon von der GEZ belästigt. In regelmäßigen Abständen kamen Formulare von der GEZ, die Nr.5 ausfüllen solle, ob er schon ein Fernsehgerät vorhalte und nicht doch anmelden müsste. Zuletzt kam der Herr von der GEZ jährlich (3 Jahre in folge) unangemeldet, um sich persönlich davon zu überzeugen, dass Nr.5 kein Fernseher vorhält. Nr5. hat den Zutritt zu seiner Wohnung nie verweigert, wobei nur ein Herr (das Erste mal) die Wohnung inspizieren wollte. Danach, drei Jahre Ruhe. 

Mitte April 2012 fand eine Infopost der GEZ den Weg in den Briefkasten von Nr.5, mit dem Titel „Für alle – von allen: der neue RundfunkBEITRAG??!! Nach verinnerlichen des Textes, schoss es bei Nr.5 raus. „Die brennen doch oder“?
Auf diese Infopost hat Nr.5 eine Stellungnahme geschrieben, das Nr.5 fernsehen kenne, aus zwei früheren Beziehungen, wo immer die Partnerin Gebühren zahlte und schrieb: Fernsehen macht blöd! Fernsehen und Internet in seiner Form ist schädlich, unmoralisch, diskriminierend, polarisierend, gesundheitsschädlich und gefährlich!
Nr.5 entzog der GEZ die Einzugsermächtigung für Hörfunk.

Am 15.12.2012 eine Zahlungsaufforderung (216,76 €), danach Ruhe.
Am 05.04.2013 eine Zahlungserinnerung (53,94 €)
Am 01.06.2013 (eingegangen 07.06.2013) der erste Bescheit, innerhalb der Frist ohne Gründe widersprochen.
Am 03.01.2014 (eingegangen 10.01.2014) der zweite Bescheit, innerhalb der Frist ohne Gründe widersprochen.
Am 10.02.2014 (eingegangen 12.02.2014) ein ZWISCENBESCHEIT, mit der Bitte, innerhalb von 4 Wochen die Widersprüche zu begründen, sonst werde nach den Unterlagen (?) des BeitragsSERVICE entschieden.
Aus Krankheitsgründen um Fristverlängerung gebeten. Wurde genehmigt.
Am 08.04.2014 meine Begründung verschickt (Einschreiben mit RS)
Am 30.04.2014 (eingegangen 08.05.2014) der ablehnende Widerspruchsbescheit (Begründung das übliche) mit Rechtsbelehrung innerhalb 4 Wochen Klage beim VG einzureichen.

Nun hat Nr.5 einen Fehler gemacht aus Unkenntnis / Überforderung und hat den BeitragsSERVICE,
am 04.06.2014 um Fristverlängerung gebeten, weil Nr5. noch nicht genesen.

Fristverlängerung wurde abgelehnt, am 23.06.2014 (eingegangen 01.07.2014) mit dem Hinweis auf die Rechtsbelehrung vom Widerspruchsbescheit und dem Hinweis, das Nr.5 nicht innerhalb der Frist Klage beim zuständigen VG eingereicht hat und somit der Bescheid Bestandskraft erreicht hat.
Nr.5 ist zu dem Ausgleich der Forderung verpflichtet. (aubacke)

Frage:
Sind jetzt die ersten beiden Bescheide verbraucht und vollziehbar? Was passiert, wenn Person 5 dem nächsten Bescheid widerspricht? Kann 5 dann nur auf dem letzen Bescheid klagen?

Am 04.07.2014 (eingegangen 09.07.2014) Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge (365,62€).

Am 04.07.2014 (eingegangen 15.07.2014) neuer Bescheid mit Rechtsbelehrung

Nr.5 hat noch nicht wieder geantwortet.

Den letzten Bescheid wird 5 auch Widersprechen, erstmal ohne Begründung um noch Zeit zu haben für die Weiterbildung!



Hier wurde sehr viel geschrieben, geholfen hat es wenig, aber das Wissen wird umfangreicher. Vielen Dank! Leider ist 5 auf diesem Gebiet Leihe und kann nicht viel beisteuern, außer, auch seinen Widerstand kundtun.

Wo sind dann die richtigen Experten? Wo ist die kritische Presse? Haben die Römer jetzt den Zaubertrank? 
Es ist ein riesiges Kartell, milliardenschwer, wo sich jeder von dehnen einen Schluck nehmen kann!
Als Handwerker, oder………… fehlen einem die finanziellen Mittel, um sich zu wehren. Ein Anwalt nimmt für 5 Briefe 500,00 €. Für das Geld kann er den Handwerker eine Woche für sich arbeiten lassen, bekommt was Handfestes und wenn es nicht klappt, holt er ihn wieder. Der den Anwalt beauftragt trägt das finanzielle Risiko, wenn es nach hinten losgeht.


OH. Man


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2014, 17:31 von Uwe«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

U
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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Widerspruchsbescheid
#1: 13. August 2014, 13:48

Da auch nach nicht eingereichter Klage weitere Beitragsbescheide folgen müssen, um den Beitrag einklagbar zu machen:
Könnte man dann nicht auch nach versäumter Frist den nächsten Beitragsbescheid abwarten, widersprechen, weiteren Widerspruchsbescheid kassieren und dann erneut bzw. diesmal fristgerecht Klage einreichen?
Ich denke das ist im Kern die Frage von ohmanoman. Würde mich jetzt auch mal interessieren.
Die bis dahin ergangenen Beitragsbescheide sind nun zwar rechtskräftig, aber damit könnte man zur Not ja leben.


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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