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Autor Thema: Ablehnung des Gerichts /  (Gelesen 5794 mal)

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Ablehnung des Gerichts /
Autor: 17. Dezember 2014, 13:01
Hallo liebe Gemeinde, Person A hofft, dass ist die richtige Rubrik, A fängt einfach mal an:

Person A bekam nach unzähligen schreiben der GEZ, welche ungeöffnet zurückgingen, einen Brief der Gerichtsvollzieherin. In einem anderen Forum wurde Person A geraten, Erinnerung einzulegen und gleichzeitig die Entscheidung aus Tübingen mitzuschicken, was A tat.


Das war die Reaktion darauf. Im Forum hieß es nun, ignorieren und der GVin ein Akzeptanzschreiben (unter bestimmten Voraussetzungen ect.) zuzusenden, was A auch tat.

Nun kam eine 6-seitige Antwort vom Gericht und Person A ist nun etwas ratlos, was er damit anfangen soll.
Es geht schon damit los, dass kein Richter unterschrieben hat. Natürlich könnte Person A die Korrespondenz jetzt unnötig ausweiten und erst mal nur solche "Formfehler" ankreiden, aber A ist doch nicht der Erste, der so eine Antwort bekommen hat, da muss es doch bereits Erfahrungswerte geben?! Was wurde unternommen, worauf muß Person A nun achten ect. Person A wirklich ratlos...

Edit Uwe:
Die Anhänge müssen neu eingestellt werden!



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Re: Ablehnung des Gerichts /
#1: 17. Dezember 2014, 13:21
Nur so viel,der BS ist kein Gläubiger,also Rechtsform nicht gewahrt,würde ich der GV mal anzeigen,kann nur von der LRA kommen.
Dazu gibt es aber hier im Forum genügend Beiträge,bitte einlesen über die Suchfunktion oben rechts.


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koppi1947

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Re: Ablehnung des Gerichts /
#2: 17. Dezember 2014, 14:09
Die Klageschrift hierzu zu posten wäre sinnvoll gewesen ...bitte nachholen.


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#3: 17. Dezember 2014, 14:20
Wenn es so ist,wie im obigen Text geschrieben,dass der Antrag vom BS an das Gericht Leipzig gegangen ist,wundert es mich schon sehr stark,dass eine Richterin ein Vollstreckungsurteil erläßt,da BS keine Rechtsform ist und das die Richterin eigentlich wissen müsste.


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koppi1947

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Re: Ablehnung des Gerichts /
#4: 17. Dezember 2014, 17:19
Hm...wenn ich das gerade richtig verstanden habe,dann macht es sich die gute Dame ziemlich einfach.
Die meisten "Unterstützer dieser Diktatur" denken dass diese Zwangsabgabe rechtens ist.
Wir wissen ja dass dem nicht so ist.  ;)
Vielleicht solltest du Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht beantragen und auf die Arbeitsweise dieser Gvin verweisen.
Außerdem würde ich vielleicht mal beim direkten Vorgesetzten der Dame vorstellig werden.
Der Fall zeigt doch mal wieder dass die über Leichen gehen um zu bekommen was sie wollen.
Auch eine GVin verdient an jeder Vollstreckung.
Und was die Aussage der GVin angeht,sie wäre bei euch gewesen und ihr könnt das Widerlegen,da regt sich in mir der Verdacht das hier Kosten künstlich in die Höhe getrieben werden sollen.


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#5: 17. Dezember 2014, 17:22
Es sieht so aus, als wurde nicht verstanden, dass kein Titel beim einem vermeintlichen Schuldner vorliegt. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Bescheid und Mahnungen beim vermeintlichen Schuldner angekommen sein, so wie der
vermeintliche Gläubiger das mit dem Schreiben vom 01.10.2014 "Vollstreckungsersuchen" -> behauptet. PersonX ist der Ansicht, dass dieses Schreiben doch der GV zugestellt wurde und nicht dem vermeintlichen Gläubiger.

Das Gericht hat nun jenes Schreiben scheinbar geprüft, und ist der Ansicht, das dieses Schreiben formal in Ordnung sei. Das es dabei aber um eine Behauptung geht interessierte keinen.

Die Beschwerde sollte also nochmal zu Ziel haben, das zwar vielleicht das Schreiben "Vollstreckungsersuchen", welches die GV erhalten hat, zwar formal in Ordnung sein mögen, aber dennoch die Grundlagen der nachweisbare zugestellte Titel an Person A fehlt. Es kann passieren, dass dieser Punkt erst in einer Vollstreckungsabwehrklage geprüft werden wird.


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#6: 17. Dezember 2014, 18:29
Es sieht so aus, als wurde nicht verstanden, dass kein Titel beim einem vermeintlichen Schuldner vorliegt....
Tja, und warum wohl?
Mein persönliche Meinung:
durch zu viel, ich nenne es mal 'dummes Zeug' im Schreiben an die GV, ist das Wesentliche und Relevante nicht ersichtlich. ->fehlende Vollstreckungsvorraussetzungen da falsche Gläuberigerbezeichnung etc. daher Nichtigkeit des Verwaltungsaktes .....(mit 'dummes Zeug' meine ich Dinge wie Verweise aufs Völkerrecht etc.). Asserdem meine ich, hat sowas auch nichts in Schreiben an das Vollzugsgsorgan zu suchen.

Ein weiterer Fehler später bei der Erinnerung war, dass lediglich auf den Beschluß v. LG Tügingen verwiesen wurde. Das hätte man so nicht machen sollen.
Da hätte man
1. die jeweiligen Punkte aufs eigene Landesrecht kontrollieren und anpassen müssen, und dann die noch verbleibenen
2. tastächlichen einzelnen Fehler Punkt für Punkt auflisten sollen, aber da war man wohl zu faul.

Ich stelle mir sowas gerne bildlich vor:
die GV erhält so ein Schreiben, in dem für sie absolut unrelevante Dinge stehen. Da werden dann die relevanten Punkte genauso kopfschüttelnd betrachtet wie die (für sie) unrelevanten. -fail
Die Richterin bekommt eine Erinnerung wie oben, nimmt den Beschluß v. LG Tübingen zur Hand, kontrolliert die ersten Punkte, stellt fest, aha, trifft für dieses Bundesland mit anderen Landesgesetzen nicht zu, Rest muß sie nicht Prüfen, weil das Aufgabe des Klägers gewesen wäre. Heraus kommt dann sowas:
 "Weshalb der Schuldner unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgreichts Tübingen von einem Fehlen der formalen Vorraussetzungen für das Vollstreckungsersuchen ausgeht, ist vom Schuldner nicht substanziiert vorgetragen." -fail

Klar, hier hätte allerdings schon alleine die vermutlich falsche Gläubigerangabe ins Auge fallen müssen !

Fiktiv:
Jetzt heisst es: auf den Hosenboden setzen, Hausaufgaben machen und Anfechtungsklage mit allem pipapo beim Verwaltungsgericht einreichen.


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#7: 17. Dezember 2014, 18:56
Habe ich doch in meinem ersten kurzen Post schon mitgeteilt,BS ist keine Rechtsform,einer der ersten und wichtigsten Punkte,zum Anderen machen es sich dann diese Handlanger einfach.Manchmal ist weniger schreiben aber gezielt auch mehr.


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koppi1947

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Re: Ablehnung des Gerichts /
#8: 17. Dezember 2014, 19:56
koppi1947, im Schreiben an die GVin hat Person A im 2. Punkt genau das vermerkt.

Calimero, das Schreiben ans Gericht geistert passend für jedes Bundesland durchs Netz, der Tübinger Beschluss soll einfach beigefügt werden, fertig. Natürlich hat Person A mehrfach nachgefragt, damit eben keine Fehler entstehen, doch es hieß, dass sei so in Ordnung, also ging es in dieser Form raus. Faulheit lässt A sich hierbei also gewiss nicht nachsagen.
A ging z.B. davon aus, dass die "Unterschrift" der GVin, die falsche Gläubigerangabe usw. ausreichen, um das Ganze erst mal so weit abzuschmettern, dass die GVin kein Interesse an einer weiteren Verfolgung hat.

Nun stehen allerdings wieder mehrere Meinungen im Raum; Anfechtungsklage, zum Vorgesetzten der GVin gehen, ... Mag jetzt naiv klingen, aber A ist doch nicht der erste und einzige in Sachsen, die vor diesem Problem stehen!!!


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#9: 17. Dezember 2014, 20:14
@ Terrorhase!

Es sind nur unsere Meinungen die wir hier kundt tun.
Jeder muss letztendlich einen eigenen Weg finden da in diesem Forum keine Rechtsberatung stattfindet.
Ich kann dir aber den Tipp geben das andere Forum zu vergessen.
Ich find es schon suspekt wenn in einem Forum ein Schreiben bereitgestellt wird und dann gesagt wird:das Schreiben könnt ihr so nehmen, Unterschrift fertig. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze.
Man kann sich in diesem Forum aber tolle Tipps holen und nachlesen was andere für Erfahrungen gemacht haben.
Faulheit wirft dir hier niemand vor.
Wir wären,glaube ich,alle begeistert und dankbar wenn es eine Universallösung geben würde,die für alle anwendbar wäre.  :D


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Re: Ablehnung des Gerichts /
#10: 17. Dezember 2014, 20:16
Dann geh hin,kläre das mit der Vorgesetzten der GVin,vor Ort im Gespräch und sachlich kann man immer mehr erreichen.Alle anderen Vorschläge trotzdem machen,die müssen merken dass Du Dir,wie wir auch nichts gefallen lässt und die müssen merken.dass sie im Unrecht sind und Unrecht tun.Wo fingen die Montags-Demos an?
Jetzt zählt nur kämpfen kämpfen und abermals kämpfen und nicht unterkriegen lassen.
Wie war doch früher unser Spruch,"Alles was uns nicht umbringt,macht uns stärker".
Aufgeben ist der falsche Weg,auch wenn es nervt.


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