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Autor Thema: bei freiw. Anmeldung rückwirkend bezahlen?  (Gelesen 3096 mal)

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fop

  • Beiträge: 1
bei freiw. Anmeldung rückwirkend bezahlen?
Autor: 18. Juli 2014, 14:15
Liebes Forum,
leider ist Person A aus der Suche nicht schlau geworden, daher hier seine Frage :

In unserer Wohnung haben wir noch nie GEZ gezahlt.

Person B hat die Androhung einer Zwangsanmeldung bekommen und soll etwa 300 Euro nachzahlen.

Auch Person A hat neulich den ersten Brief a la "zahlen Sie oder jemand anderes in der WG bereits?" bekommen.
A+B Überlegung war nun, wenn A sich jetzt "freiwillig" anmeldet, muss A ab sofort Beitrag zahlen. Und Person B, kann sagen, dass bereits jemand in der WG (also A) Beitragszahler ist, sodass B dann nicht die 300 Euro Nachzahlung machen muss.

Die Frage also: 1. Wenn Person A sich jetzt meldet, muss A dann rückwirkend oder nur ab jetzt zahlen.
und 2. kann Person B sein neues Beitragskonto geltend machen, sodass A+B um die Nachzahlung drum rum kommen.

Wäre klasse, wenn jemand dazu eine Antwort wüsste! vielen Dank und toll, dass es diese Plattform gibt!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 14:29 von Uwe«

  • Beiträge: 191
Hallo,
die Frage haben wir uns auch schon gestellt. Unsere Lage ist so ähnlich. Person A und B , gleicher Haushalt, nie gezahlt, beide immer gleichzeitig nette Drohbriefe bekommen. Jetzt kam der BS, auch für beide gleichzeitig. Erstellt wurde der BS am 4.7.14 aber bei uns angekommen am 17.7.14. Typische Masche. Falls der Schuss nach hinten losgeht und die Klage irgendwann abgewiesen wird und einem die finanziellen Mittel ausgehen..... Kann dann Person A rückwirkend bezahlen und Person B gibt an, das ein Beitragskonto bereits besteht?
Wäre interessant zu wissen, ob so was schonmal vorgekommen ist. Nicht das beide dann rückwirkend diesen Mist doppelt bezahlen??? >:D


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T
  • Beiträge: 334
Die Willkür der neuen Regelung ist im Falle von Mehrpersonenhaushalten evident, denn es soll einerseits pro Haushalt bezahlt werden, andererseits ist es eine personenbezogene Zahlung mit einer personenbezogenen "Beitragsnummer".

Interessante Überlegungenen dazu gibt es auch beim Thema: Zwangsbeitrag abmelden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5424.0.html

Dass auf die rückwirkende Forderungen seit Januar 2013 verzichtet wird, wenn sich nun eine Person freiwillig anmeldet, dürfte unwahrscheinlich sein. Wenn der "Beitragsservice" erstmal alle Daten bezüglich der Situation in einem Haushalt abgeglichen hat, dann wird er sicherlich mit seinen rückwirkenden Forderungen nicht auf sich warten lassen. Um so mehr ist gemeinsamer Widerstand angebracht. Es stellt m.E. bereits eine grobe Verletzung des Datenschutzes dar, dass die Rundfunkanstalten und deren "Beitragsservice" über alle Daten informiert werden sollen, wer mit wem und seit wann und wie lange in einem Haushalt lebt.

Willkür pur!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2014, 12:01 von TVfrei«

  • Beiträge: 191
Moin,
es gilt ja 1 Haushalt, 1 Beitrag. Person A und B sind Gesamtschuldner. Wer von beiden auf den anderen verweist, ist noch nicht entschieden. Freiwillig bekommen die von uns kein Geld. A ist am überlegen, ob A ein neues Thema aufmacht: 1 Haushalt, 2 Bescheide, oder 1 Wohnung, 2 Bescheide. In der Suchfunktion findet man nichts. Das Thema ist für andere bestimmt auch wichtig. Es gibt noch zu wenig Beispiele dazu und A denkt, das einige dieses Problem haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2014, 22:53 von Uwe«

 
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