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Autor Thema: Nachzahlung umgehen durch Ummeldung  (Gelesen 3024 mal)

S
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Nachzahlung umgehen durch Ummeldung
Autor: 04. August 2014, 17:39
Hallo,

mal angenommen eine Person A zahlt aus Überzeugung keine Gebühren. Weil sie kein Fernsehen schaut und das Gelabere im Radio als Bolzenschuß in den Kopf empfindet. Wofür genau also dann bitte Geld bezahlen?

Nun erreichte nach mehreren Jahren aber wieder ein Infoschreiben den Haushalt von Person A ( WG, der Mitbewohner ist  befreit), in denen Auskünfte über Person A angefordert werden. A würde diese Schreiben gerne ignorieren, ist sich aber bewusst darüber, dass am Ende eh gezahlt werden muss. Und scheinbar sogar rückwirkend bis Januar 2013 (!).

Wie wäre es, wenn sich Person A einfach offiziell ummeldet? Und trotzdem in der Wohnung wohnen bleibt? Verfällt dann der Anspruch des Geldeintreibers auf diese Rückzahlung? A könnte sich bei denen ja dann anmelden, aber mit der neuen offiziellen Adresse. Die zufällig mit der Adresse des Elternhauses übereinstimmt... einem Haushalt, wo die Abzocker Gebühr bereits gezahlt wird.

Geht das?

Danke schon mal für die Infos.



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r
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Re: Nachzahlung umgehen durch Ummeldung
#1: 11. August 2014, 17:29
Hi,

kein guter Plan! Eine Bekannte hat vor beim Umzug diverse Rechnungen "vergessen" und sich nicht umgemeldet.  Jahre später brauchte sie dringend eine neue Wohnung und erfüllte daher die Auflage des Vermieters, sich anzumelden.  Bums, kamen alle "vergessenen" Rechnungen mit Zins und Zinseszins!
Sowie sie deine neue Adresse haben, wird das sehr teuer. Und eine Ummeldung an eine Adresse,  an der du nicht einzuziehen gedenkst, könnte als Betrugsversuch gewertet werden, dann hast du das Strafrecht gegen dich.

Ciao!


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Re: Nachzahlung umgehen durch Ummeldung
#2: 12. August 2014, 17:52
Sollte doch eigentlich funktioniern, wenn die Person die angemahnten Gebühren bis dato zahlt?


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