Hallo!
In der Tat ist es schade, dass sich weniger Menschen für ihre Freiheit einsetzen als es in diesem Falle nötig wäre :-/
Aber genau deshalb müssen die Mutigen standhaft bleiben
Zur Sachlage:
Wenn dem Schreiben eine Rechtsbehelfbelehrung angefügt ist und es den Titel "Gebühren-/Beitragsbescheid" trägt, so handelt es sich um ein justiziell wirksames Dokument auf das
auf jeden Fall reagiert werden muss! Sonst hängt man mit Pech in der Vollstreckungsmaschinerie ...
Wenn der hypothetische Schwiegervater (Person A) oder eine ebenfalls betroffene Person der Familie (Person B) nicht zahlen wollen, sondern gegen den BS vorgehen möchten, so müssen sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides (es zählt hierbei der Eingang bei Person A bzw. B - NICHT das Datum des Schreibens!) schriftlich bei der LRA (nicht dem BS!) Widerspruch einlegen.
Der wird meist ohnehin abgelehnt, aber wichtig ist, dass man einen schreibt!
Zum Beispiel angelehnt an diesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlEr kann ruhig kurz sein, sollte aber so gewisse Schlüsselbegriffe und Begründungen enthalten, wie z.B. "Verstoß gegen das Grundgesetz" o.ä.
Also: Jedes Schreiben mit Rechtsbehelfbelehrung mit einem Widerspruch beantworten. Idealerweise per Einschreiben + Rückschein, damit der BS nie behaupten kann den Brief nicht erhalten zu haben.
Alle Briefe ohne Rechtsbehelfsbelehrung können ignoriert werden.
Eine Klage ist in den meisten Fällen erst möglich, nachdem auf einen Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt wurde und dieser mit einem Widerspruchsbescheid (kommt wieder mit Rechtsbehelfsbelehrung) beantwortet wurde.
Nach Erhalt des Widerspruchsbescheides hätte eine Person dann 4 Wochen zum Einreichen einer Klage bei dem Verwaltungsgericht.
Grüße aus dem Norden und viel Erfolg! :-)