Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zwangsanmeldung in einem Mehrfamilienhaus  (Gelesen 3261 mal)

D
  • Beiträge: 11
Zwangsanmeldung in einem Mehrfamilienhaus
Autor: 30. Juli 2014, 16:54
Hallo zusammen,

ich möchte von euch Meinung zu folgendem fiktiven Fall erhalten:

Person A bewohnt seit Ende 2012 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Auf Infobriefe der Firma BS hat Person A bisher nie reagiert und nicht geantwortet.

Nun hat Person A einen Brief mit dem Betreff "Bestätigung zur Anmeldung" erhalten, indem Beitragsforderungen zurück bis zu dem 1.1.2013 gestellt werden.
So wie Person A das System versteht erfolgt in Kürze eine Zahlungserinnerung mit Rechtsbehehlfsbelehrung von Firma BS und dann sollte Person A spätestens reagieren.

In diesem Mehrfamilienhaus wohnt auch Person B in einer eigenen Wohnung.
Person B stellt die Informationen ihres Beitragskonto Person A zur Verfügung. Person A erklärt in einem Widerspruch an Firma BC seit Ende 2012 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung zu leben.

Person A stellt sich nun folgende Fragen:
A) Wären Forderungen an Person A somit nicht mehr zutreffend?

B) Prüft die Firma BS wie viele Wohnungen tatsächlich vorliegen und würde es auffallen wenn eine Wohnung weniger erfasst wird? Würde die Firma BS die Informationen der Anzahl der Wohnungen ggf. bei dem Vermieter einholen?

C) Welche strafrechtlichen Konsequenzen könnte auf Person A zukommen, wenn erkannt werden würde, es gibt zwei Wohnungen und Person A hätte falsche Angaben getätigt?

D) Sprechen gute Gründe gegen dieses vorgehen und/oder hat Person A einen wichtigen Punkt dabei nicht bedacht?

E) Oder akzeptiert die Firma BS ohne weitere Angaben, den Widerspruch von Person A mit der Erklärung mit Person B zusammen zu wohnen?


Vielen Dank erst mal und freundliche Grüße
Doc Brown


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 17:10 von DocBrown«

B
  • Beiträge: 22
Ich Schätze fall e wird geschehen. Eine Straftat ist das glaube ich nicht, ich glaube nichtmal eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Man sich mal den Rundfunkbeitragstaatsvertrag anschaut, kann man z.B. Auch das gesamte Haus als eine Wohnung definieren. Einfach ein Bett im Treppenhaus aufstellen und schon zählt alles als eine Wohnung. Aber nichtmal der Aufwand ist nötig, es reicht wenn ein Goldfisch im Treppenhaus schläft. (Danke, Roggi ;D)

Halte uns auf dem laufenden, wie sich der fiktive Fall fortentwickelt!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

A

Anti-Raubritter

Naja, gemäß § 14 Abs. 9 RBStV wurden folgende Daten erhoben:
"Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung."


Inwieweit der Beitragsservice/Landesrundfunkanstalten ab 01.01.2016 ihre Aufgabe ausweiten (Personendaten-Beschaffung), wenn Sie denn mal alle angeblichen "Schwarzseher" zur Kasse gebeten haben, und sich anderweitig ihre Daten beschaffen, ist ein anderer Aspekt. Ersteinmal haben diese mit den Nichtsehern und anderen Benachteiligten genügend Probleme.  :D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Z
  • Beiträge: 1.564
Problematisch könnte bestenfalls sein, daß die Wohnungslage (Vorderhaus, Hinterhaus, Etage rechts-links) Teil der Meldeadresse ist, damit das SEK nicht mal wieder die falsche Wohnung stürmt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
In diesem Mehrfamilienhaus wohnt auch Person B in einer eigenen Wohnung.
Person B stellt die Informationen ihres Beitragskonto Person A zur Verfügung. Person A erklärt in einem Widerspruch an Firma BC seit Ende 2012 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung zu leben.

Für diese Tatsache braucht es keinen Widerspruch, das kann A einfach mittels des Formulars bei der Anmeldebestätigung (oder online) erledigen.

Das Risiko einer Strafverfolgung steigt, wenn man per Unterschrift den Beweis liefert, wer da eine Falschaussage gemacht hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben