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Autor Thema: Problem mit der GEZ  (Gelesen 6694 mal)

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Problem mit der GEZ
Autor: 29. Juli 2014, 20:25
Person A hatte früher also vor 2013 schon bei der GEZ "gekündigt"
da Sie keinen Fernseher oder ähnliches hat.
Ging bei denen damals auch in Ordnung.

Jetzt bekam Person A Post und zwar soll Sie vom 01.01.2013 an Gebühren zahlen.
Von dieser neuen Regelung erfährt Person A leider erst jetzt..........

Person A bezieht seit 2 jahren Arbeitslosengeld 2
und jetzt lies Person A das man das nicht nachträglich
regeln kann?????
Ab nächsten Monat macht Person A eine Ausbildung und bekommt Berufsausbildungsbeihilfe
womit Sie sich sowieso von diesem Quatsch befreien kann.

Sie ist aber nicht bereit für 1,5 Jahre so viel Geld zurückzuzahlen an diese Abzocker.

Kann Person A was dagegen tun
und wie stehen die Chancen?
(Person A kann nachweisen das Sie ALG2 bezieht und seit damals bezogen hat)

Danke für eure Hilfe im Vorraus


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Re: Problem mit der GEZ
#1: 29. Juli 2014, 21:33

(Person A kann nachweisen das Sie ALG2 bezieht und seit damals bezogen hat)

Wenn Person A tatsächlich alle Nachweise hast , welche bei fristgerechter Einreichung zur Befreiung geführt hätten , würde Person A gut daran tun , es auch jetzt noch darauf ankommen lassen.
Es gibt keine verbindliche Verpflichtung  , sich über jede gesetzliche Veränderung auf dem laufenden zu halten. Gut , man kann es tun , muss es aber nicht. Nachteile dürfen daraus nicht erwachsen.
Genauso gut hätte auch der BS schon viel früher in einem Schreiben darauf hinweisen können . Im Schreiben von Info-Briefen ist er eh schon einsame Spitze. Warum wohl hat er es tunlichst unterlassen  , auf die geänderte Gesetzeslage ab 2013 hinzuweisen ? Es darf spekuliert werden !! ...Geldgier ?

Mein persönliches Beispiel dazu : Ich hatte am Auto ein Knöllchen wegen Parkverstoß. Es wurde zur Straßenreinigung ein kurzzeitiges Parkverbot verhängt. Davon hatte ich keinerlei Kenntnis , das ortsveränderliche Schild dazu war durch einen Lkw verdeckt. Ich hätte dort niemals ein Schild vermutet.
Mir wurde vorgehalten  , es stand auch als Ankündigung so in der Zeitung , ich hätte es wissen müssen.
Nein , musste ich nicht ! , war das knirschende Ergebnis des Gerichtstermins zum Bußgeldbescheid.
Affentanz beendet , sture Bürokratie vorgeführt...


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Re: Problem mit der GEZ
#2: 29. Juli 2014, 22:04
danke für deine antwort,
wie würdest du konkret weiter vorgehen
im Falle von Person A?


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Re: Problem mit der GEZ
#3: 29. Juli 2014, 22:18
Momentan erhältst du noch die berühmt berüchtigten Info-und Bettelbriefe , mit dem Zweck durch das darin bald enthaltene Bedrohungs-und Einschüchterungsszenario dich zur Zahlung zu bewegen.
Falls du eisern gewillt bist , kein Geld an zwielichtige Gestalten zu verlieren , dann warte unbedingt auf den Beitragsbescheid ! Nur der allein ist für dich rechtlich relevant . Du erhebst daraufhin Widerspruch und kannst darin alles wichtige darlegen.


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Re: Problem mit der GEZ
#4: 29. Juli 2014, 22:20
Momentan erhältst du noch die berühmt berüchtigten Info-und Bettelbriefe , mit dem Zweck durch das darin bald enthaltene Bedrohungs-und Einschüchterungsszenario dich zur Zahlung zu bewegen.
Falls du eisern gewillt bist , kein Geld an zwielichtige Gestalten zu verlieren , dann warte unbedingt auf den Beitragsbescheid ! Nur der allein ist für dich rechtlich relevant . Du erhebst daraufhin Widerspruch und kannst darin alles wichtige darlegen.

und das würde sich deine meinung nach in meinem geschilderten fall lohnen?


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Re: Problem mit der GEZ
#5: 29. Juli 2014, 22:43
Nach der gesetzlichen Lage ist Person A wohl im Nachteil , sollte aber nicht so schnell klein beigeben und schon gar nicht voreilig zahlen.
Wer es gar nicht erst versucht , seine durchaus berechtigten Argumente anzubringen , kann es auch gleich ganz sein lassen.
Der BS muss den konsequent durchhaltewilligen Widerstand des Widerspenstigen spüren .
Ich bin mir sicher  , dann wird Person A aus den leichten Fällen aussortiert und erhältst vorerst weniger sinnlose Post.


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Re: Problem mit der GEZ
#6: 30. Juli 2014, 11:28
Wie genau soll Person A den Widerspruch formulieren?
Enstehen A dadurch Zusatzkosten?
Wenn A diesen Bescheid jetzt ignoriert
fallen dann noch irgendwelche Mahngebühren an?

sry wenn ich nerve


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Re: Problem mit der GEZ
#7: 30. Juli 2014, 13:02
Person A kann sich befreien lassen, dazu braucht A eine Bescheinigung von der ARGE.

Die Halunken wollen dann aber immer noch Geld vom 1.1.2013 bis zum Zeitpunkt,
wo sie A gnädig seine Befreiung gewähren.

Dieses Geld ist aber nicht eintreibbar, weil A zu wenig Einkommen hat.

Der Fall von Person B's Mutter war ähnlich. Sie ist in ein Altersheim gegangen und der Beitragsservice hat sie gnädigerweise abgemeldet.
Da war dann noch ein Restbetrag von € 40,-- den die Gauner haben wollten.

B hat denen geschrieben, dass es nix gibt, und wohin sie sich ihre Forderung stecken können.

Kam auch gleich ein feiger Antwortbrief - die hätten ja einfach schreiben können, das sie das Eintreiben der Forderung mangels Masse einstellen.
Das wäre aber ein Eingeständnis, dass die gar nix zu melden haben.
Also habe sie was geschrieben von "wir haben das Datum der Abmeldung nochmals überprüft... bla bla ... es bestehen keine Forderungen mehr..."

Die lügen sich selbst was in die Tasche, Tatsache ist aber, das niemand zahlen muß, einfach, weil diese Forderung illegal ist!

Leider wird Unrecht zu Recht, wenn von 40 Mio. Bürgern 39 Mio. zu feige sind, sich gegen Unrecht zu wehren!


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Re: Problem mit der GEZ
#8: 30. Juli 2014, 16:38
Person A kann sich befreien lassen, dazu braucht A eine Bescheinigung von der ARGE.

Die Halunken wollen dann aber immer noch Geld vom 1.1.2013 bis zum Zeitpunkt,
wo sie A gnädig seine Befreiung gewähren.



Das ist ja der Punkt!
Person A hat zwar die Nachweise das er seit dem Zeitpunkt Sozialleistungen bezog
jedoch steht in deren Gesetzt das man Ihnen im Vorraus Bescheid geben muss
und das im Nachhinein nicht möglich ist.

Person A bekam die Gesetztesänderung am 01.01.2013 nichtmal mit
und hatte davor seinen Fernseher etc längst abgemeldet.

D.H Person A bekomm jetzt demnächst die Zwangsanmeldung von diesen Gaunern.

Welche Strategie soll Person A verfolgen?

Wiederspruch mit Bezug und Nachweisen darauf das er seit dem 01.01.2013 ALG2 bezieht?
Dann komm die aber zu 100% mit dem Argument das Person A das schon viel früher hätte melden müssen.
(mal davon abgesehn das die nach 19 Monaten) mit irgendwelchen Forderungen kommen.


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Re: Problem mit der GEZ
#9: 31. Juli 2014, 17:11
kann jemand noch etwas dazu sagen?


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Re: Problem mit der GEZ
#10: 31. Juli 2014, 18:24
So mancher bekam schon rückwirkend seine Befreiung, wenn er sich rechtzeitig gemeldet hat.
Auf entsprechende Kulanz würde ich nicht mehr bauen, wenn der ALG-II-Bezug erst im Widerspruch erwähnt wird.

Wenn die sich stur stellen, kann man immer noch den Bescheid abwarten und dagegen vorgehen.


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Re: Problem mit der GEZ
#11: 01. August 2014, 17:13
So mancher bekam schon rückwirkend seine Befreiung, wenn er sich rechtzeitig gemeldet hat.
Auf entsprechende Kulanz würde ich nicht mehr bauen, wenn der ALG-II-Bezug erst im Widerspruch erwähnt wird.

Wenn die sich stur stellen, kann man immer noch den Bescheid abwarten und dagegen vorgehen.

was heißt das jetzt konkret?...


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Re: Problem mit der GEZ
#12: 04. August 2014, 19:45
#push

kann mir jemand konkret helfen?


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Re: Problem mit der GEZ
#13: 06. August 2014, 19:45
kann mier hier wirklich niemand konkrete hilfe geben?
bin verzweifelt


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Re: Problem mit der GEZ
#14: 06. August 2014, 23:32
Hier wird immer empfohlen, auf jeden Beitragsbescheid entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einzulegen. Wenn Typ87 hier etwas mehr lesen würde, wüsste er, dass es keine weiteren konkreten Tipps gibt.


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