(Person A kann nachweisen das Sie ALG2 bezieht und seit damals bezogen hat)
Wenn Person A tatsächlich alle Nachweise hast , welche bei fristgerechter Einreichung zur Befreiung geführt hätten , würde Person A gut daran tun , es auch jetzt noch darauf ankommen lassen.
Es gibt keine verbindliche Verpflichtung , sich über jede gesetzliche Veränderung auf dem laufenden zu halten. Gut , man kann es tun , muss es aber nicht. Nachteile dürfen daraus nicht erwachsen.
Genauso gut hätte auch der BS schon viel früher in einem Schreiben darauf hinweisen können . Im Schreiben von Info-Briefen ist er eh schon einsame Spitze. Warum wohl hat er es tunlichst unterlassen , auf die geänderte Gesetzeslage ab 2013 hinzuweisen ? Es darf spekuliert werden !! ...Geldgier ?
Mein persönliches Beispiel dazu : Ich hatte am Auto ein Knöllchen wegen Parkverstoß. Es wurde zur Straßenreinigung ein kurzzeitiges Parkverbot verhängt. Davon hatte ich keinerlei Kenntnis , das ortsveränderliche Schild dazu war durch einen Lkw verdeckt. Ich hätte dort niemals ein Schild vermutet.
Mir wurde vorgehalten , es stand auch als Ankündigung so in der Zeitung , ich hätte es wissen müssen.
Nein , musste ich nicht ! , war das knirschende Ergebnis des Gerichtstermins zum Bußgeldbescheid.
Affentanz beendet , sture Bürokratie vorgeführt...