Bedeutet für Person A, dass jeder Beitragsbescheid zu einem Widerspruchsbescheid führt, der jeweils gesondert eingeklagt werden muss.
NEIN , der Beitragsservice "sammelt für gewöhnlich" erst mindestens 3 Widersprüche auf 3 Beitragsbescheide , bevor er sich überhaupt mal dazu niederlässt einen Widerspruchsbescheid zu verfassen.
In diesem ersten Widerspruchsbescheid , den man nach laaaaanger Zeit erhält , werden dann alle bisherigen Widersprüche auf bereits im Laufe der Zeit erhaltenen Beitragsbescheide erwähnt und zur Bearbeitung zu einem
einzigen Widerspruchsbescheid zusammengefasst.
Das ist ja gerade das unverständliche daran : Man erhält NICHT zu jedem Widerspruch auf einen Beitragsbescheid einen explizit zugeordneten Widerspruchsbescheid !
Aber es wird zu jedem Beitragsbescheid ein dazugehöriger Widerspruch gefordert.
Also , ..man braucht nur einen einzigen , den ersten Widerspruchsbescheid als Voraussetzung zur Klage abzuwarten.
Zu einem zweiten und weiteren Widerspruchsbescheid ist es meines Wissens bisher noch in keinem Fall gekommen.