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Autor Thema: WG ... und wer zahlt nun?  (Gelesen 4491 mal)

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  • Beiträge: 2
WG ... und wer zahlt nun?
Autor: 14. Juli 2013, 17:18
Hi Leute,

angenommen eine Wohnung wird als 3er WG vermietet.

Person A wohnt zur Zeit alleine dort.
Person A wird nun von der "GEZ" gezwungen die Wohnung anzumelden.
Person A wird nun verpflichtet den monatlichen Zwangsbeitrag für diese Wohnung zu verrichten.

Im Laufe des Jahres ziehen nun jedoch noch Person B und Person C ein.
Person B und C geben auf ihren Anträgen nun an das Person A den Beitrag für die Wohnung bereits bezahlt.
Person B und C können nun beitragsfrei auf Kosten von Person A leben.

Wieso muss Person A in der Zweckgemeinschaft nun die Beiträge von Person B und C bezahlen? Muss Person A nun gerichtlich die anteiligen Kosten von Person B und C einklagen weil die "GEZ" dazu keine Lust hat?

Was ist, wenn in einer WG keiner der Bewohner für die Wohnung bezahlen möchte, wer entscheidet darüber welcher der Mitbewohner bezahlen muss und dann wahrscheinlich von den Mitbewohnern keinen anteiligen Beitrag erhält? Wer darf über dieses Ungleichsrecht entscheiden?


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xrw

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Re: WG ... und wer zahlt nun?
#1: 14. Juli 2013, 20:00
Muss Person A nun gerichtlich die anteiligen Kosten von Person B und C einklagen weil die "GEZ" dazu keine Lust hat?

Grundsätzlich ja, wenn B und/oder C nicht freiwillig zahlen oder die Aufteilung strittig ist. Es gilt § 44 AO (wo übrigens klar von Steuern die Rede ist). Unklar ist, inwiefern §§ 268 ff. AO entsprechend anzuwenden wären (also auf Antrag nur Vollstreckung eines wie auch immer berechneten anteiligen Beitrags). Mit solchen Anträgen kann man den Beitragsservice sicher mit etwas Arbeit versorgen (eine entsprechende Regelung hat es bisher nicht gegeben). Ist übrigens bei Familien nicht anders als bei WGs.


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Fritzi

Re: WG ... und wer zahlt nun?
#2: 15. Juli 2013, 22:12
Genau und hier sehe ich riesiges Potential dem Beitragsstaatsvertrag den Garaus zu machen. Schön alle Zahlverpflichtungen aufteilen und den BS darüber informieren.
Per Gesetz soll jetzt jede WG einen Oberdeppen suchen??? Leute lasst euch darauf nicht ein!

Der Erstmieter soll am besten gar nichts machen. Erst wenn die anderen beiden mit unterschreiben und ihren Namen bekannt geben.



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xrw

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Re: WG ... und wer zahlt nun?
#3: 15. Juli 2013, 23:03
Per Gesetz soll jetzt jede WG einen Oberdeppen suchen???

Nein, der Beitragsservice sucht sich einen aus (das allein ist auch nicht besonders abnormal; der Vermieter kann sich bei einer WG in der Regel auch aussuchen, bei wem er die Miete kassiert, wenn sie nicht freiwillig kommt).

Der Erstmieter soll am besten gar nichts machen.

Das wär aber blöd; er zahlt ja schon.


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s
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Re: WG ... und wer zahlt nun?
#4: 24. Juli 2014, 19:35
Entschuldigt, dass ich diesen Thread wieder rauskrame, aber er ist genau das was ich suche und ich will da noch ein paar Sachen klären.
Situation:
Wenn jetzt Personen A und B eine WG haben und niemand möchte bezahlen.

Dann darf doch die GEZ sich keine Person aussuchen die dann der Schuldner ist, weil das doch rechtlich gar nicht geregelt ist? (Stichwort: Gleichberechtigung, das ist doch schon im Grundgesetz verankert).
Außerdem sagen ja die oben genannten § 44 Gesamtschuldner und § 268 Grundsatz ganz genau, dass es sich dabei um Steuern handelt. GEZ ist doch offiziell keine Steuer (wenn ich die Wiki-Seite der GEZ nach "steuer" durchsuche kommt nichts dabei raus, aber gut, ich verlasse mich nicht so gerne auf Wikipedia alleine).





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Z
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Re: WG ... und wer zahlt nun?
#5: 25. Juli 2014, 09:29
Aber es steht da, daß die Bewohner gesamtschuldnerisch haften, das heißt, man kann sich aussuchen, ob man von allen einen Anteil haben will oder bei einem Beliebigen alles.
Genau deshalb gelten BGB-Gesellschaften als kreditwürdig, von irgendeinem wird man die Kohle schon kriegen...
Formal ist es also korrekt, wenn das ganze Geld nur von einem Bewohner (wahlweise dem Blödesten, Nervenschwächsten, Ängstlichsten etc.pp) einkassiert wird.
Rechtswidrig wäre auf jeden Fall nur, den vollen Betrag bei mehreren gleichzeitig geltend zu machen.

Ich fürchte aber, wenn A seinen Anspruch auf Teilzahlung bei B und C geltend macht, so handelt er sich Schwierigkeiten im Zivilprozeß ein, mögliche Ausreden von B oder C: Befreiungsvoraussetzungen erfüllt und müßten gar nichts bezahlen, Abgabe rechtswidrig und damit eine Umlage nichtig, nicht Beitragspflichtig, weil sie keine "Wohnung" innehaben...


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j
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Re: WG ... und wer zahlt nun?
#6: 25. Juli 2014, 10:02
Selbes Problem hat wohl inzwischen jede WG....

Problem ist die Gesamtschuldnerische Haftung JEDES Bewohners.

Wie der BS dabei vorgeht, ist unklar. Bei uns (italinischer Mitbewohner & Ich) war es seltsamer Weise so, das der BS uns beiden Briefe geschickt hat, allerdings bei meinem MItbewohner relativ schnell aufgegeben hat. Scheinbar schuetzt ein Name der ungefaehr wie Guiseppe Ciccarelli klingt vor dem BS.
Nach welchen Kriterien der BS dabei auf die Bewohner zugreift weiss keiner und wird auch nicht kommuniziert.

Der BS weiss ja nicht einmal,wer mit wem in der Wohnung lebt, schliesslich ist man an einer Adresse gemeldet, ohne das die Aufteilung der Wohnung bekannt ist.
Da zeigt sich, wie willkuerlich die Wohnung als Massstab fuer die Rundfunkgebuehren ist:
Nehmen wir an, es gibt eine Millionaers WG, darin Leben 4 Millionaere- die zahlen 1x Mal Rundfunkgebuehr. Arbeitslose ALG 1 Empfaenger dagegen zahlen jeweils eine Gebuehr, wenn sie nur alleine wohnen.

Man stelle sich das anhand der jetzt diskutierten PKW Maut vor: Anstatt die Maut per Fahrzeug (Empfangsgeraet) zu zahlen, wird einfach per Haushalt abkassiert.
Wie das bayrische Landesverfassungsgericht darin keine Steuer sieht, ist mir schleierhaft.

Aber gut, zurueck zur WG: Die BS wird ihr Programm durchziehen, und irgendwann wird einer einen Beitragsbescheid erhalten. Der hat dann leider die A...karte gezogen, kann natuerlich seine Forderung zivilrechtlich bei anderen Mitbewohnern geltend machen....


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