Liebe Forumsmitglieder,
ein hypothetischer Fall: Die Person A hat ein Zwangsvollstreckung von der LRA erhalten und weiß leider nicht wie sie sich weiter verhalten soll und hofft daher hier auf euren Rat.
Die ganze Geschichte begann mit einem "jugendlichen Leichtsinn". Im Jahre 2005 hat Person A für einige Monat Hatz IV bezogen und einen Befreiungsantrag gestellt. Dieser wurde auch bewilligt. Die darauffolgenden Jahre passierte nichts.
2010 ist Person A dann in eine andere Stadt gezogen und bekam Post von der GEZ, sie/er möge doch bitte an die 1.000,- € Beitragsgebühren nachzahlen. Dies habe sie/er natürlich erst mal ignoriert, bis sie/er einen Gebührenbescheid erhalten hat. Diesem habe sie/er widersprochen. Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung sie/er hätte auf die letzten Gebührenbescheide nicht reagiert. Daraufhin hat sie/er erneut widersprochen und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Auch dies wurde, genauso wie ihre/seine Begründung sie/er hätte die vorigen Gebührenbescheide nie erhalten (denn sonst hätte sie/er natürlich sofort widersprochen), abgelehnt.
Nun bekam Person A Post von einem Gerichtsvollzieher für eine Zwangsvollstreckung.
Die Frage ist nun, ob sie/er mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Erfolg hätte, mit der Begründung nie (oder ab 2005) Empfangsgeräte bereitgehalten zu haben und auf Gebührenbescheide fristgerecht widersprochen habe.
Das größte Problem von Person A stellt wohl der der Befreiungsantrag dar, da dieser gleichzeitig als Anmeldung gilt/galt. Ist dies überhaupt rechtens?
Hoffentlich könnt ihr Person A helfen oder ihr/ihm zumindest einen Rat für ihre/seine weitere Verhaltensweise geben.
Vielen Dank.
Gruß Czech24