Hallo ihr lieben.
Neu hier im Forum beginne ich gleich mit einem hypotetischen Fall der mir nach einiger Recherche im Netz noch immer nicht ganz klar geworden ist. Vielleicht habt ihr ja Ideen dazu.
Also:
Studentin S bewohnt seit dem letzten Semester (Oktober 2013) eine Wohnung (WG), angemeldet als Zweitwohnsitz nicht im Haushalt der Eltern und bezieht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen. Somit ist Studentin S befreit, hat aber auf bisherige Schreiben nicht reagiert, weshalb logischerweise ein Schreiben (datiert auf den 04.07.2014) einhergegangen ist mit dem Betreff "Gebühren-/ Beitragsbescheid" und dem Inhalt den Betrag i.H.v. 115,88€ zu zahlen.
Daraufhin müsste - meiner Einschätzung nach - von der Studentin ein Widerspruchsschreiben verfasst werden, was sich auf die Befreiung wegen Beziehung oben genannter Leistungen bezieht. Nun stellt sich mir die Frage, wie sie sowas formulieren sollte.
Eine kurze Begründung zur Befreiung à la "Da seit dem ____ Leistungen nach dem Bundesausbildungsförerungsgesetz bezogen werden werde ich von zu zahlenden Beiträgen befreit." könnte ja vielleicht ausreichend sein. Auch wenn diese Leistungen ausschließlich bis zum Oktober bewilligt sind, hätte sie somit bis dahin schonmal "Ruhe".
Danke schonmal