Den blödsinnigen Vergleich mit dem ADAC kann ich bald nicht mehr lesen/hören. Die Mitgliedschaft beim ADAC ist eine freiwillige. Die bei den ÖRR jedoch nicht!
Und - obwohl ich nur wenig Auto fahre - bin ich gerne Mitglied im ADAC, nicht jedoch bei dem S-Haufen der ÖRR.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"