Es gibt ja einen unumstößlichen Beweis, dass die Beitragshöhe mehr umfasst als zur Finanzierung des Grundauftrages nötig ist: früher gab es eine Grundgebühr und zusätzlich die Fernsehgebühr. Nun wird alles zusammen so behandelt, als wäre es zur Finanzierung eines Grundauftrages zwingend nötig, diese hohe Summe von 17,98 Euro zu bezahlen. 6 Euro Grundgebühr, 12 Euro Bespaßungsgebühr. Und plötzlich sind die 12 Euro ehemaligen Bespaßungsgebühren genauso wichtig wie die Grundgebühr? Begründung für die Beitragshöhe von 17,98 Euro war jedoch, dass das Fernsehprogramm für jeden frei zugänglich ist und deshalb der Vorteil daraus abzuschöpfen sei. Also werden 12 Euro zuviel bezahlt, die nicht der Erfüllung des Grundauftrages dienen.
Welche Artikel des Grundgesetzes werden hier verletzt?
Da kann man eher ansetzen.