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Autor Thema: Schlechte Nachrichten für studentische "Schwarzseher"  (Gelesen 7041 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Schlechte Nachrichten für studentische "Schwarzseher"
Derzeit verschickt der GEZ-Nachfolger Aufforderungen zur Anmeldung zum Beitragsservice - Nachzahlungen von über 340 Euro können möglich sein.



Studenten, die eine Zahlungsaufforderung erhalten, sollten prüfen, ob sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Foto: dpa

Zitat
Viele Studis haben sich jahrelang erfolgreich vor der ungeliebten GEZ gedrückt - und blieben auch nach Einführung des neuen Modells Anfang 2013 verschont. Jetzt berichten jedoch viele Heidelberger Studenten von Briefen, die zur Anmeldung, und damit Zahlung, bitten.

Auf Nachfrage der RNZ hat der Beitragsservice erklärt, warum die Post gerade jetzt kommt: Aufgrund der Systemumstellung könne der Service noch bis Ende 2014 auf Daten der Einwohnermeldeämter zugreifen und führe einen Abgleich durch. Da die Daten erst am 3. März 2013 übermittelt worden seien und es sich um rund 70 Millionen Datensätze handele, dauere das Verfahren jedoch.

Link zum kompletten Artikel am Ende dieses Beitrages.

Kurzkommentar:
»Nun sind Studenten "Schwarzseher", weil durch die Politik – nicht das Volk! – jemand legitimiert wird und zum unendlichen Reichtum quasi verpflichtet wird. Geringverdiener, Leute, die nicht vom Staat leben wollen, aber trotzdem zu wenig zum Leben haben, Rentner, Gehör- und Sehbehinderte und auch die Studenten sollen die unverschämt hohen Bezüge und fürstlichen Rentenansprüche der öffentlich-rechtlichen Kaste ein Leben lang finanzieren – zwangsfinanzieren –. Und dann werden diese sogar von der Presse als "Schwarzseher" abgestempelt.

Was bin ich? Ich sehe kaum fern und wenn, gewiss nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich habe nicht darum gebeten, dass dieser Rundfunk sich bei mir in meiner Wohnung und meinem gesamten Umfeld breit macht und daraus basierend mir ein ganzes Leben lang monatlich ein Teil meines schwer Verdienten abschröpft. Bin ich deswegen ein Schwarzseher und muss ich daher gebrandmarkt werden? – Was für eine Verhöhnung! Was für eine Unverfrorenheit!

Ja, ich habe einen Fernseher – und? Ich nutze z. B. die Dienste von Sky nicht und muss daher nichts dafür bezahlen. Warum muss ich für den öffentlich rechtlichen Rundfunk bezahlen?

Ich lese die Tageszeitung. Warum ist diese nicht öffentlich-rechtlich? Ich müsste weniger dafür bezahlen, wenn diese auch von allen Nicht-Lesern durch Zwang mitgetragen werden müsste.

Ich bin leidenschaftlicher Leser. Warum werden die von mir gelesenen Bücher nicht von der Allgemeinheit mitfinanziert? Ich bezahle sie aus meiner eigenen Tasche.

Daher sei die Frage erlaubt, warum ich mich an einem Apparat finanziell beteiligen muss, der nachweislich mir nicht nur nichts bringt, sondern auch von mir abgelehnt wird? Ja, dieser Apparat verletzt sogar meinen Intellekt und ließe mich verblöden und zu einem Volksschaf mutieren, wenn ich ihn täglich konsumierte.

Heute braucht niemand einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der sogenannte Informations- und Bildungsauftrag ist eine Mär – ja, vielmehr ein Farce, deren einziger Grund die Aufrechterhaltung eines ungerechten und feudalen Systems aus dem vorigen Jahrhundert ist.

Es beleidigt mich zutiefst, dass die Presse nicht in der Lage ist, die richtigen Fragen zu stellen und die Daseinsberechtigung dieses Apparates als Gott gegeben ansieht. Auch sie scheint unter der jahrzehntelangen öffentlich-rechtlichen Indoktrination stark gelitten zu haben und zu einem weiteren Volksschaf mutiert zu sein.«

Weiterlesen:
http://www.rnz.de/heidelberg/00_20140722060000_110720551-Schlechte-Nachrichten-fuer-studentische-Schwar.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 11:11 von René«

R
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Ausgerechnet Studenten aus Heidelberg! Wer wohnt da doch noch gleich?  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 884
Der Artikel ist eine ziemliche Unverschämtheit!
Ich habe gerade noch mal einen Leserbrief geschrieben!

Das ist einfach schlechter Journalismus, Leute als Drückeberger zu diffamieren!


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