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Autor Thema: Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten. Muss Person A reagieren?  (Gelesen 1751 mal)

H
  • Beiträge: 4
Hallo liebe Community,

Person A hat den Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten.
Muss Person A mit Widerspruch reagieren, da es kein Mahnbescheid ist?

Lieben Dank
Marek


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 14:25 von Uwe«

H
  • Beiträge: 4
OK, hab jetzt selber recherchiert: Widerspruch einlegen. Inhalt ist nicht mal so wichtig. Wichtig ist es ist ganz klar und deutlich zu erkennen, dass es ein Widerspruch. Evtl. online nach Widerspruchvorlagen suchen.

Meine nächste Frage ist: der Widerspruch wird von der GEZ2 nicht ernst genommen werden.

1. Bekomme ich dann wieder einen Mahnbescheid?

2. Kann ich dann weiter immer wieder Widerspruch einlegen? Quasi das ganze im Kreis drehen lassen?


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B
  • Beiträge: 22
Eine Alternative für die fiktive Person A wäre das hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html


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