Hallo und danke erstmal für dieses Forum.
Person A beschäftigt sich zwangsläufig seit einiger Zeit mit dem Thema. Im Moment soll Person A Beiträge seit dem 01.01.2013 nachzahlen, obwohl sie einige Zeit, wie bereits oben in einem ähnlichen Fall , in einem unbewohnbarem Gebäude gemeldet war, das sie jetzt seit etwa Anfang 2014 bewohnt.
Person A hat in einem Schreiben der "Zahlung unter Vorbehalt" auch diesen Punkt genannt, u.a. dass sie gar nicht angeben kann, seit wann sie diese Wohnung bewoht, da sie a) die Anmeldebescheinigung nicht mehr habe und b) sie es als Widerspruch ansehe, selbst etwas bestätigen zu sollen, das die GEZ doch sowieso vom Einwohnermeldeamt herausbekommen könnte. Und c),dass ihre Wohnung lange eine Baustelle war und sie unangemeldet woanders wohnte. Person Anmeldung beim Einwohnermeldeamt war allerdings bereits im Sommer 2012.
Person A hat keinen Mietvertrag (und zahlt aus finanziellen Gründen auch keine Miete).
(Person A würde u.U. die Nachzahlung liefern, allerdings nicht für den gesamten Zeitrum rückwirkend bis Januar 2013.) Was müsste Person A praktisch nachweisen? Müssten Freunde, bei denen Person A privat untergekommen ist, irgendwelche Beweise liefern? Vertrag über Untermiete etc.?)
Viele Grüße!