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Autor Thema: Bestätigung der Anmeldung  (Gelesen 1227 mal)

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  • Beiträge: 24
Bestätigung der Anmeldung
Autor: 18. Juli 2014, 18:29
Hallo Leute,

Person A hat ein Problem. Sein Lebenspartner wurde schon zwangsangemeldet wo er bis heute keinen Gebühren/Beitrsgsbescheid erhalten hat. Das tollste kommt noch.
Person A erhielt heute eine Bestätigung der Anmeldung der gleichen Wohnung ab 01.08.2014. Nach einem Telefonat beim Beitragsservice was das sein soll, erklärt man ihm, dass A als Untermieter auch verpflichtet ist Beiträge zu entrichten. A Lebenspartner wird nicht zahlen und auch gegen den Gebührenbescheid widersprechen. Was für Möglichkeiten hat A? Soll A seine Beitragsnummer angeben?
Person A vermutet, dass der Beitragsservice versucht über A die Gebühren zu erzwingen, nachdem sein Lebenspartner nun nie was gezahlt hat. Das gleicht ja echt einer Nötigung.
Person A will nicht wissen welche Straftaten damit noch berührt werden.

Für hilfreiche Tipps oder Gegenwehr ist
Person A offen. Notfalls ist A auch gern bereit eine Strafanzeige gegen das nicht rechtsfähige Unternehmen Beitragsservice zu erstatten und ein Ermittlungsverfahren in die Wege leiten zu lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2014, 00:02 von Uwe«

 
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