Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Mitbewohner zu spät gemeldet? Macht kämpfen hier sinn?  (Gelesen 1115 mal)

s
  • Beiträge: 1
Moinmoin aus dem sonningen Ha...sagen wir Ort A!  :o

Folgende Situation:
Zwei Nichtzahler wohnen seit je her zusammen in einer Wohnung. Im Juni kam die erste Infopost vom BS. Person A aus dem Haushalt hat sich daraufhin rückwirkend zum Mai angemeldet (obwohl seit Anfang 2013 nicht gezahlt wurde).

Person B hat die Infopost ignoriert und sich nicht angemeldet oder dem BS mitgeteilt, dass er zusammen mit Person A in einem Haushalt lebt, da die Sache für ihn erledigt war (er ist davon ausgegangen, dass BS das schon selbst mitkriegt, wenn sich eine Person aus dem Haushalt anmeldet, dann muss die andere ja nicht mehr mit weiterer Infopost bombadiert werden).

Ca. 2 Wochen später hat Person B seine Zwangsanmeldung vom BS bekommen.

Daraufhin hat er doch ein etwas mulmiges Gefühl gekriegt und dem BS via WebFormular mitgeteilt, dass er bei Person A im Haushalt wohnt.

Nun hat Person B ein Schreiben vom BS bekommen, indem sie sich bedanken für die Anmeldung, aber gleichzeitig mitteilen, dass das alte Konto nicht einfach so abgemeldet werden könnte. Es bestehe noch ein Kontostand von ~-300€ (der übliche Betrag, wenn man sich seit 2013 nicht gemeldet hat).

Hat Person B hier jetzt noch Chancen nichts zu zahlen oder müssen die ~300 € erbracht werden?

Vielen Dank.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben