Liebe Anti-GEZ-Kämpfer!!
Ich benötige euren Rat: Person A lebt seit 08/2010 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung. Person B zahlt schon immer brav GEZ. Person A hatte von 08/2012 bis 12/2013 eine 2. Wohnung. Seit 12/2013 hat A diese Wohnung nicht mehr und daher ordentlich abgemeldet. Jetzt bekommt A im Februar 2014 einen freundlichen Brief "Bestätigung der Anmeldung" für die gemeinsame Wohnung mit B rückwirkend ab 01.12.2013.
Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!
does02
PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!