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Autor Thema: drohende Zwangsanmeldung an falsche/r Adresse  (Gelesen 3606 mal)

f
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drohende Zwangsanmeldung an falsche/r Adresse
Autor: 10. Juli 2014, 13:38
Hallo,
nachdem ich nun bereits seit zwei Stunden gegoogelt habe, aber einfach nie die treffende Konstellation gefunden habe versuche ich es mal selbst mit einem Fallbeispiel:


Person A hat noch nie Rundfunkgebühren bezahlt und hat jetzt einen Brief an die Eltern geschickt bekommen, mit der Bitte der Angaben zum Rundfunkbeitrag. Da Person A bei den Eltern nicht mehr wohnt, haben diese den Brief zurückgeschickt und angegeben, dass Person A verzogen sei.
Die GEZ hat daraufhin die Angabe auf dem Brief, dass Person A verzogen sei entfernt und den selben Brief erneut verschickt, als wäre nichts gewesen. (nur die 4 Wochen Frist zur Zwangsanmeldung verringert sich)
Person A ist in den letzten Jahren bereits mehrfach umgezogen und hat sich stets korrekt umgemeldet beim Bürgeramt (neuer Personalausweis etc.), jedoch nie explizit bei der GEZ.


Wenn nun diese Person keinen Kontakt mehr zu den Eltern pflegt, sind diese dann in irgendeiner Weise verpflichtet den Brief zu öffnen oder ihr Kind (Person A) ausfindig zu machen und den Brief zu überreichen?
Nachdem, was ich soweit gelesen habe, würde in mehreren Wochen eine Zahlungsaufforderung für Person A an die Adresse der Eltern erfolgen, wie ginge es weiter, wenn diese die Briefe sammeln oder zurückschicken?
Was würde passieren, wenn Person A tatsächlich angäbe bei den Eltern zu wohnen, obwohl dies nicht stimmt. Da diese bereits einen Beitrag zahlen, würde die GEZ doch höchstwahrscheinlich dann aufhören zu nerven?

Gerne beantworte ich weitere Fragen, falls wichtige Informationen zu einem kompletteren Beispiel fehlen.

ps.: Falls Bilder der anonymisierten Schreiben notwendig sind, würde ich diese hinzufügen.


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Verstehe ich das richtig, die Zwangsanmeldung ergeht an einen Herren X Mustermann gleichwohl unter der Adresse nur Frau Y und Herr Z Mustermann gemeldet sind und wohnen?
Also kann nie ein Schreiben an Herrn x Mustermann bei der Adresse von y und Z zugestellt wurden sein!
Somit ist noch nichts passiert!


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Das ist korrekt, wobei Herr X Mustermann natürlich vor 7-10 Jahren dort tatsächlich mal gewohnt hat, sprich auch mal dort gemeldet war.
Doch wie sollten Frau Y Mustermann und Herr Z Mustermann (die Eltern) am besten mit Briefen an ihren Sohn umgehen? (Ob sie mit diesem in Kontakt stehen oder nicht)


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fox

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Das einfachste ist, den Brief so zu behandeln wie jeder Brief behandelt werden sollte, der eine falsche Adressangabe hat.

Zur nächsten Postfiliale bringen und zurückschicken.

Wenn ich einen Brief bekomme, der nicht an mich gerichtet ist, den schicke ich wieder zurück.


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Da Person A bei den Eltern nicht mehr wohnt, haben diese den Brief zurückgeschickt und angegeben, dass Person A verzogen sei.
Die GEZ hat daraufhin die Angabe auf dem Brief, dass Person A verzogen sei entfernt und den selben Brief erneut verschickt, als wäre nichts gewesen. (nur die 4 Wochen Frist zur Zwangsanmeldung verringert sich)

Verstehe ich das richtig, dass die Eltern erst dann zur Erkenntnis gelangt sei, A sei verzogen, nachdem sie den Brief an A gelesen haben?

Wenn A wirklich verzogen ist, gehören die Briefe ungeöffnet zurück. (Durch die Reaktion auf den gelesenen Brief liefert man ein Indiz, dass A doch da wohnt.)
Wenn nicht, gibt man auf dem Formular die Beitragsnummer der Eltern an.


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Nein, der Brief wurde ungeöffnet zur Post gebracht, da die Person A dort bereits mehrere Jahre nicht mehr wohnt. Dann hat entweder die Post oder die GEZ den Brief jedoch direkt wieder verschickt/zugestellt an Person A bei falscher Adresse. Es wurde nichts beantwortet.


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Und woher weißt du dann, dass es einerseits derselbe Brief war und andererseits die Frist verkürzt wurde?

Es ist doch auch möglich, dass beim Versand des zweiten Briefs die Information über die Unzustellbarkeit noch nicht verarbeitet war oder es sich um ein Versehen handelt.



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