Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
1) Sie empfehlen dir ein 10-Euro-Radio zu kaufen
Die Klage greift ja den Widerspruch an, dass alle Wohnungsmieter angeblich Rundfunk empfangen
können.
Wie der Alm-Öhi im Funkloch hat ein Mietvertragsnehmer logisch gesehen auch erstmal
keine Empfangsmöglichkeit.
Und automatisch erstmal kein Geld für Empfangsgeräte?
2) Du signalisierst damit folgendes: "Ja, ich bin nicht abgeneigt ÖRR-Leistungen zu konsumieren" ----->Resultat: gesetzliche Vermutung bestätigt ----> Beitrag zahlen
Mein Gedanke war aufzuzeigen: Wer angibt, keine Mittel zum Rundfunkempfang aufbringen zu
können,
muss aus welchen vernünftigen Grund zahlen?
Solche Argumentation wie "(bspw. aus finanziellen Gründen ) nicht empfangen zu können", interessiert mich, und ob die das wirklich einfach widerlegen können´(?) Ob es da Möglichkeiten gibt.
Ich hätte ihnen den Rundfunkbetrug natürlich auch gerne, wenn möglich, mit einer ad absurdum - Klage heimGEZahlt
Markus