http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zweifel-an-glaubwuerdigkeit-eines-schluesselzeugen-a-980416.html..."Was heißt hier gut?", fährt (Oberstaatsanwalt) Meindl den Zeugen an. "Und die Kurierfahrten mit dem Auto in die Schweiz, war davon je die Rede?" Auch das sei nie thematisiert worden, räumt Braun kleinlaut ein. "Es ist durchaus möglich, dass meine Aussage vor dem Fernsehteam nicht korrekt ist."
Aha, sagt Meindl. "Und warum haben Sie es dann gesagt?" Braun zuckt mit den Achseln: "Das war das Drehbuch. Das Fernsehen ist halt ein bissel Folklore."...
Kann man also davon ausgehen, dass dem "Zeugen" in seinem Fernsehinterview die Worte fernsehgerecht in den Mund gelegt wurden?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"