Da wird sich Person A aber freuen!
Sehr geniale Hilfestellung! Dank im Namen von Person A!!!
Ich liste mal die nächsten Schritte auf die Person A gehen wird/ möchte:
1. Mit der super Vorlage "Erinnerung gemäß §766 ZPO" beim Amtsgericht einlegen
damit die Zwangsvollstreckung stoppen!
2. Untätigkeitsklage beim VG wegen dem nicht beschiedenen Widerspruch aus Dez. 2013 und damit die Aussetzung des Vollzuges erzwingen.
3. Wenn Widerspruch beschieden und vermutlich abgelehnt, Klage beim VG weil Person A nie eine Anmeldung bei der GEZ (angeblich in 2010) gemacht hat. Die Lebensgefährtin war in der gemeinsamen Wohnung mit IHREN Empfangsgeräten bei der GEZ gemeldet.
Oder alternativ die offene Grundforderung von ca. 60€ begleichen und gut is.
Ideen und Ergänzungen zu diesem kleinen Fahrplan sind erwünscht!
Grüße