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Autor Thema: Person B: Wohnungsabmeldung sinnvoll?  (Gelesen 2528 mal)

M
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Person B: Wohnungsabmeldung sinnvoll?
Autor: 28. Juni 2014, 20:16
Hallo,

ich habe mir einen fiktiven Fall von Person B ausgedacht, den ich gerne mit euch klären möchte. Die Person B hat zurzeit Probleme mit der GEZ und das Ziel von Person B ist nicht eine juristische Auseinandersetzung, sonder möglichst wenig zahlen zu müssen. Am besten, schlicht von der GEZ vergessen zu werden, alternativ möglichst wenig zahlen.

Person B hat gegen Herbst 2013 eine Wohnung bezogen und dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Mittlerweile hat sie in 2014 diverse Briefe der GEZ erhalten mit einem Antwortbogen. Der neuste Brief enthält die Drohung, dass die GEZ eine Zwangsanmeldung durchführen wird und anschließend Zahlungsinformationen senden wird, sofern B nicht auf den Brief reagiert.

B ist verunsichert und weiß nicht, ob der nächste Brief tatsächlich schon die Zwangsanmeldung wäre.

B überlegt nun, wie sie fortfahren soll:

1. Sie könnte den Wohnsitz abmelden. B geht aus gewissen Gründen nicht davon aus, dass das Ordnungsamt durch die Straßen zieht und nach unangemeldeten Adressen sucht. Die Frage, die sich B stellt: Wie schnell bekommt die GEZ die Abmeldung mit bzw. fragt sie, vor Durchführung der Anmeldung oder vor Abesendung eines späteren Beitragsbescheides beim Einwohnermeldeamt nochmal nach, ob die Adresse nach wie vor existiert?

2. Falls B nach Fall 1 handelt, wie wahrscheinlich ist, dass die GEZ nun B an ihrem Erstwohnsitz kontaktiert und darüber die Beiträge des (ehemaligen) Zweitwohnsitzes einfordert bzw. eintreibt? Kann die GEZ die beiden Wohnsitze der gleichen Person B zuordnen?

3. B hätte alternativ die Möglichkeit, die darunter wohnenden Nachbarn zu fragen, ob B sich als Mitbewohner dieser anmelden dürfte. Da die GEZ nur die Hausnummer von B kennt, nicht aber die genaue Wohnung, dürfte das doch klappen, oder schickt die GEZ tatsächlich noch Ermittler durch die Republik?

Wie würdet ihr im Falle von B handeln?

Zum Schluss noch eine letzte Frage:
Wenn B einen Mitbewohner hat, der Bafög bezieht, könnte sich dieser dann bei der GEZ anmelden und B meldet sich als Mitbewohner an, oder geht dies nicht, da die GEZ dann B heranziehen würde?

Besten dank!


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s
  • Beiträge: 516
Zu 1: Von der Abmeldung bekommen die gar nichts mit bzw. sie interessiert nicht. Solange die Post nicht unzustellbar zurückkommt, gehen die davon aus, dass B immer noch da wohnt.

Zu 2: Aus den Meldeamtsdaten kennen die auch die Erstwohnsitzadresse und werden diese notfalls auch verwenden.

Zu 3: Ermittler soll es nicht mehr geben. Aber ob das wirklich stimmt? Die Methode könnte funktionieren.

Zu 4: Wenn der Mitbewohner wegen BAFÖG befreit ist, darf B allein zahlen.


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  • Beiträge: 104
Autor: Maxi89
« am: Gestern um 20:16 »
Zitat
B hätte alternativ die Möglichkeit, die darunter wohnenden Nachbarn zu fragen, ob B sich als Mitbewohner dieser anmelden dürfte.

Prinzipiell wird das gehen, macht aber nachdenklich, wenn in einer 3-raum-wohnung von 60qm 10 Leute gemeldet sind.
Das zweite sind die sekundären zwangsgebühren wie müll, d.h. der adressen/wohnungsinhaber wird wohl nicht guter laune sein, wenn er diese kosten alleine tragen muss.
Letztendlich heist es: 
Hessisches Meldegesetz (HMG)
 in der Fassung vom 10. März 2006

§ 13

Allgemeine Meldepflicht

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Nur wer keinen festen wohnsitz hat, braucht sich nicht anmelden.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

M
  • Beiträge: 3
Zu 1: Von der Abmeldung bekommen die gar nichts mit bzw. sie interessiert nicht. Solange die Post nicht unzustellbar zurückkommt, gehen die davon aus, dass B immer noch da wohnt.

hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Angenommen, Person B bekommt am Zweitwohnsitz eh nur unwichtige Post. Wäre es dann sinnvoll, den Briefkasten volllaufen zu lassen? Dann dürfte zukünftige Post ja nicht mehr zustellbar sein und geht zurück.

Noch eine wichtige Frage:
Ein Antwortbogen, wo man angeben kann, dass ein Mitbewohner bereits angemeldet ist, liegt der auch beim Schreiben einer Zwangsanmeldung bei? Liegt er auch noch beim Beitragsbescheid bei?
Hintergrund ist der, dass Person B sich fragt, wie lange ihr die Mitbewohner-Option offenstehen würde.

@grasschaf:
Person B sei wohnhaft in einem fiktiven Bundesland namens BW.


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