Aus 19. KEF-Bericht 2014 S86 ff
Betriebliche Altersversorgung
Die Kommission erkennt für die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung 2013 bis 2016 einen Finanzbedarf der Anstalten von 1.778,3 Mio. € an. Im Jahresdurchschnitt sind dies 444,6 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 353,8 Mio. €, auf das ZDF 79,1 Mio. € und auf das Deutschlandradio 11,7 Mio. €. Als finanzbedarfswirksam erkennt die Kommission dabei Anmeldungen der Anstalten auf Basis der Abzinsung von 5,25 % an. Die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind nicht einbezogen. Im Vergleich zu den Anmeldungen der Anstalten 2013 bis 2016 ergibt sich daraus eine Kürzung beim ZDF um 6,1 Mio. €.
Die Höhe und der dynamische Anstieg der Aufwendungen begründen weiteren Handlungsbedarf bei den Systemen der betrieblichen Altersversorgung. Die Nettoaufwendungen der betrieblichen Altersversorgung haben auch 2013 bis 2016 mit 1,8 Mrd. € eine erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf. Den Aufwendungen von rund 3,0 Mrd. € stehen korrespondierende Erträge von rund 1,2 Mrd. € gegenüber.
Früher hieß es Schlaraffenland heute ist es die GEZ bzw. Beitragsservice und die Rundfunkanstalten!