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Autor Thema: Klage: Gemeinschaftliche Sammlung wirkungsvoller Argumente.  (Gelesen 3062 mal)

J
  • Beiträge: 8
Klage gegen Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt.

Ich brüte grade über dem Antrag zur Fristverlängerung.
Die Klage auszuformulieren benötigt noch viele Tage Arbeit.

Ziel: Möglichst wirkungsvolle Argumente zusammentragen und in Wikipedia-Manier optimieren.
Es gibt so großartige Passagen hier. Vielleicht gelingt eine übersichtliche, knackige Zusammenführung!?


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Argument der Ungleichbehandlung
(nur als mickriges, exemplarisches Beispiel)

Die Höhe des Rundfunkbeitrages (der Rundfunksteuer) ist nicht nach dem Einkommen und der Leistungsfähigkeit der Haushalte ausgerichtet und stellt eine grobe finanzielle Benachteiligung von Haushalten mit geringem Jahreseinkommem dar.
Das Typisierungsraster des Gesetzgebers generalisiert unverhältnismäßig, denn der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn mehr als 10% der Einzelfälle von der Grundannahme des Gesetzgebers abweichen. [Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2088 – 9B 40/08 ]


Beispiel 1:
Die Rundfunkgebühr wird zur Finanzierung von Sendeformaten der katholischen und evangelischen Kirche herangezogen. (Jeweils ein Vertreter dieser Konfessionen sitzt im Rundfunkrat).
Konfessionsfreie Personen stellen mit 37,6 % die Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Sie übersteigen damit den jeweiligen Anteil der finanzierten Konfessionen deutlich.

Konfessionsfrei = 37,6%
Evangelisch = 29%
Katholisch = 29%* [Quelle: Religionszugehörigkeit Bevölkerung Deutschlands Zensus 2011 ] Religionszugehörigkeit Bevölkerung Deutschland Zensus 2011 (Stand 2014) Konfessionszugehörigkeit nach Zensus 2011 © Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2014, © fowid (Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland), Erstellungsdatum / Fassung vom 09.01.2015

Ergebnis: Konfessionsfreie Personen werden trotz Ihres hohen Anteils innerhalb der Bevölkerung mitunter entgegen Ihrer Überzeugung verpflichtet, die katholische und evangelische Kirche zu finanzieren.

Beispiel 2:
-Benachteiligung von 1-Personenhaushalten, die durch die Gebühr finanziell unverhältnismäßig stark belastet werden. (Vgl.: 4-köpfige Wohngemeinschaft).

Beispiel 3:
-Benachteiligung von Studierenden:
BAföG-Empfänger erhalten automatisch einen Vorlagebescheid und werden bis zu einem monatlichem Bezug von € 1.070 befreit.
Nicht-BAföG-Empfänger hingegen, werden lediglich bis zu einem monatlichen Betrag von
€ 391 befreit und stehen in kontinuierlicher Nachweispflicht.

Beispiel 4:
-Benachteiligung von Rentnern, Aufstockern und Empfängern von ALGII
Auch hier wird nur bis zu einem monatlichen Betrag von € 391 befreit (Ab 01.01.2015 : € 399 (lt. Anmerkung von "koppi1947"))

Beispiel 5:
-Betriebsstättenabgabe:
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von:
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern. (§5 Abs 6 Satz 1 RBStV).
Den in §5 Abs 6 Satz 1 RBStV genannten Gruppen wird eine Befreiung von der Betriebsstättenabgabe gewährt, Rossmann und anderen aber wird die Begünstigung vorenthalten. (Janka: Hier fehlen Teile,
werden nachgefügt!)

Beispiel 6:
(...)

usw.
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Vielleicht lässt sich eine Sammlung mit Quellenangaben anlegen und gemeinschaftlich optimieren?


Im Anhang mein Antrag auf Fristverlängerung.
Sie stellte schon jetzt die ungefähre Inhaltsangabe meiner Klage in spé.

Eventuell möchte ein guter Geist einmal kurz gucken und mich auf Optimierungspotential hinweisen?


Liebe Grüße und nach 20 Stunden (!) hier im Forum endlich auch gute Nacht,
Janka

Anm.Mod.seppl: Anhang wurde "nachanonymisiert". Die Schwärzungen im Text lagen nur als Ebene auf und konnten entfernt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2015, 12:03 von Bürger«

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J
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Frage an den Mod bzw. in die Runde:
Kann ich meine eigenen Beiträge editieren und auch anderen die Editierungsmöglichkeit geben? (Bspl. Wikipedia?)
Die ewigen Rattenschwänze an Threads finde ich erschöpfend und unübersichtlich. 
Das verleitet zum Aufgeben.

Um die Argumente (im Grunde immer der gleiche Katalog) gemeinschaftlich zu schärfen/auszuarbeiten,
müsste es kompakter werden.


Edit "Bürger":
Nein, eine Editierung von Beiträgen seitens regulärer Foren-Mitglieder ohne Moderatoren-Rechte ist meines Wissens nur für ca. 30min nach Erstellung des Beitrags möglich.
Thread bleibt vorsorglich bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Mitwirkung.


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