Soweit bekannt ist, muß sich ein Richter an Gesetze halten und den Fall prüfen,
hier stellt sich die Frage,
was wurde geprüft, vermutlich nix!
Nun ist es aber offensichtlich, dass diese Festsetzungsbescheide eben nicht
rechtens, oder wie man es auch nennen möchte, waren.
Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32126.msg197848.html#msg197848
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0
Bitte die markierten Textabschnitte noch zusätzlich als Text in den Beitrag/Thread ergänzen, damit anhand der entsprechenden Textstellen präziser diskutiert werden kann. Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*