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Autor Thema: Zwangsvollstreckung durch GEZ?  (Gelesen 4412 mal)

M
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Zwangsvollstreckung durch GEZ?
Autor: 23. Juni 2014, 18:16
Hallo,

eine Frage zu folgendem fiktivem Beispiel:

Ein Person x bezieht seit Mai 2014 Harzt 4 und muss die Rundfunkgebühr seit Januar 2013 zurückzahlen. X kann aufgrund seiner prekären finanziellen Situation aber auch keine Ratenzahlung mit der GEZ vereinbaren.

Was, wenn die GEZ dennoch ihr Geld umgehend zurückhaben will?
Was könnte der Zwangsvollstrecker pfänden? X besitzt kaum materielle Wertgegenstände, höchstens einen Laptop Baujahr 2005.

Könnte die GEZ auch auf das Girokonto zugreifen?

Danke für eure Antworten!


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d
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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#1: 23. Juni 2014, 21:50
Wenn Person X den sogenannten Bescheid erhalten und dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen hat, ist dieser rechtskräftig geworden. Da gibt es leider nur eine Lösung: Zahlen!

Wenn nicht gezahlt wird darf die zuständige Rundfunkanstalt den Vollstreckungsbeamten der Gemeinde XYZ beauftragen das Geld aufzutreiben. Zuerst versucht er/sie den Kontakt per Post mit Person X aufzunehmen um einen Vorschlag/Ratenzahlung zu vereinbaren + 20,00 Euro Gebühr.

Wenn Person X weiter nicht zahlt dürfen die Privatgegenstände im Haushalt und das Konto gepfändet werden.

Es gibt keinen normalen Ausweg aus der Situation außer zahlen. Wenn Person X abgehärtet ist und keine Angst hat von den Folgen einer Zahlungsverweigerung dann  könnte man sicher andere Methoden anwenden, die ich hier leider nicht erwähnen darf.

Google hilft ;)


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D
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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#2: 25. Juni 2014, 00:58
Was könnte der Zwangsvollstrecker pfänden? X besitzt kaum materielle Wertgegenstände, höchstens einen Laptop Baujahr 2005.
Meiner Meinung nach hat Mister X hier kaum etwas zu befürchten.

Laut deiner Beschreibung hat er kaum etwas das ihm weg genommen werden kann.
Der Laptop wird es sicher nicht sein, erstens hat dieser kaum noch einen Wert, zweitens braucht der diesen ja auch zum Bewerbungen schreiben.


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M
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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#3: 25. Juni 2014, 17:38
Was könnte der Zwangsvollstrecker pfänden?

Bis Heute wurde noch keine wegen Rundrunkbeitrag gepfändet.

Ich würde dir keine Sorge machen.


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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#4: 26. Juni 2014, 02:01
Was könnte der Zwangsvollstrecker pfänden?
Bis Heute wurde noch keine wegen Rundrunkbeitrag gepfändet.
Ich würde dir keine Sorge machen.
Mit Verlaub, aber das ist leider augenscheinlich eine so nicht belegbare Behauptung.
Weil die Leute, bei denen es wegen vorheriger Untätigkeit dann doch brenzlig wurde, notgedrungener Weise mitunter doch gezahlt haben - und sei es, dass sie sich zu einer Ratenzahlung haben breitschlagen lassen.
Sind Bescheide = Verwaltungsakte nachweislich zugestellt worden und nicht form-/ fristgemäß widersprochen worden, sind diese vollstreckbar geworden - und "Beitragsservice" geniert sich da gar nicht...
Man muss sich schon informieren.
Sonst kann ohne viel Terz durchaus gepfändet werden - und wird zunehmend auch.
Aber wie gesagt: Eigentlich nur bei denjenigen, die sich nicht an den regulären, "offiziellen" Weg halten - oder nicht vollkommen abgebrüht sind...


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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#5: 26. Juni 2014, 15:00
Untätigkeit ist die Lösung des Problems! Das heisst meiner Meinung auf keinen Fall dem Beitragsbescheid widersprechen! Die Beitragsbescheide werden nicht als Einschreiben verschickt, also haben diese keinen Rechtscharakter weil die Zustellung nicht beweisbar ist! Wenn man dem Beitragsbescheid widerspricht dann ist das der Beweis das jener zugestellt worden ist. Ausserdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass der Widerspruch KEINE aufschiebende Wirkung hat!" Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widersprich eingelegt worden ist." Man müsste also zahlen erst recht mit Widerspruch, weil man ja mit dem Widerspruch der Klausel zugestimmt hat!

Ich hatte vor kurzem durch Unwissen beim Fischen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Bußgeldbescheid wurde per EINSCHREIBEN von der Fischereibehörde mir zugestellt! Das hat Rechtscharakter! Steht sogar hinten auf dem Umschlag drauf "Mit dieser Sendung werden Ihen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenenen Schriftstücke förmlich zugestellt.."

Also meiner Meinung nach ist Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eine Falle! Es sei denn man möchte klagen, aber auch nur dann!

Ihr lasst euch alle viel zu leicht einschüchtern. Jeder Nichtzahler ist so wichtig! Ich werde mein Leben lang nicht zahlen! Keinen Cent bekommen die! Da kann kommen was will!

Also


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2014, 15:14 von Banshee84«

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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#6: 26. Juni 2014, 17:55
Untätigkeit ist die Lösung des Problems! Das heisst meiner Meinung auf keinen Fall dem Beitragsbescheid widersprechen! Die Beitragsbescheide werden nicht als Einschreiben verschickt, also haben diese keinen Rechtscharakter weil die Zustellung nicht beweisbar ist! Wenn man dem Beitragsbescheid widerspricht dann ist das der Beweis das jener zugestellt worden ist.

Banshee, willkommen im Forum.
Du scheinst aber einiges noch nicht gelesen zu haben... ;)

In Teilen hast Du recht, aber:
"Untätigkeit" ist schon gar keine "Lösung des Problems", sondern allenfalls eine Möglichkeit des Aufschubs, solange nicht nachweislich ein Bescheid = Verwaltungsakt zugestellt worden ist - einiges davon ist u.a. auch im Forum zu lesen ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Es verschiebt also lediglich das "Problem" - was dem einen oder anderen vielleicht vorübergehend Erleichterung verschaffen mag, "löst" aber das "Problem" an sich überhaupt nicht. Dessen muss man sich schon bewusst sein.

...und auch wenn man alle Schreiben ignoriert, kommt irgendwann die nachweisliche Zustellung von der örtlichen Vollstreckungsbehörde - oder spätestens bei Abwehr der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage kommt die nachweisliche Zustellung des Beitragsbescheids ;)
Damit muss man sich also spätestens dann, besser aber eben schon vorher auseinandergesetzt haben.
Man muss sich informieren.
Eine einfache Pauschal-Lösung gibt es nicht.
Es gibt einige, bei denen der Vorgang schon weiter fortgeschritten ist, als bei anderen.


Ausserdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass der Widerspruch KEINE aufschiebende Wirkung hat!" Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widersprich eingelegt worden ist." Man müsste also zahlen erst recht mit Widerspruch, weil man ja mit dem Widerspruch der Klausel zugestimmt hat!

Erstens: Man stimmt keiner "Klausel" zu, sondern das steht so in der VwGO ;)
Und Zweitens: Obwohl der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat besteht laut eben jener VwGO - und somit für jedermann öffentlich einsehbar und auch für den "Beitragsservice" verbindlich - die Möglichkeit, sich quasi legal vor der Zahlung zu schützen mittels Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Reaktion auf einen (im Zweifel nachweislich zugestellten) Beitragsbescheid heißt also nicht zwangsläufig, dass man denen zur Zahlung "ausgeliefert" ist... ;)


Ich hatte vor kurzem durch Unwissen beim Fischen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Bußgeldbescheid wurde per EINSCHREIBEN von der Fischereibehörde mir zugestellt! Das hat Rechtscharakter! Steht sogar hinten auf dem Umschlag drauf "Mit dieser Sendung werden Ihen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenenen Schriftstücke förmlich zugestellt.."
Ja, das wäre genau die Zustellungsform, die man eigentlich erwarten dürfte.
"Beitragsservice" fühlt sich aber irgendwie "special".
Damit gehen wir um ;)


Also meiner Meinung nach ist Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eine Falle!
Es sei denn man möchte klagen, aber auch nur dann!
Wie oben beschrieben könnte man allenfalls nicht nachweislich zugestellte Bescheide als "Falle" bezeichnen ;)
Im Zweifel nachweislich zugestellte Bescheide sind leider ein Ärgernis, auf welches man entsprechend reagieren muss, wenn man denn will.


Ihr lasst euch alle viel zu leicht einschüchtern. Jeder Nichtzahler ist so wichtig! Ich werde mein Leben lang nicht zahlen! Keinen Cent bekommen die! Da kann kommen was will!

Na, nun mal halblang... ;)
Ich würde behaupten, die meisten von uns lassen sich eben nicht "einschüchtern", und wissen mittlerweile sehr wohl, wie man damit umgehen kann ;)

Es gibt auch viele - mich eingeschlossen - die vorher schon (z.B. als Hörfungketeilnehmer) angemeldet und somit erfasst wahren.
Und ich habe seit 01.01.2013 noch keinen einzigen cent an ARD-ZDF-GEZ entrichtet - und das wohlgemerkt "trotz" offiziellen Widerspruchs und trotz nicht einmal entschiedenen Antrags auf "Aussetzung der Volllziehung" ;)

Jeder möge und muss also für sich selbst entscheiden, wie er dagegen vorgeht.
"Untätigkeit" können, dürfen und wollen wir hier aber nicht als angebliche "Pauschal-Lösung" unreflektiert propagieren.

Informieren.
Entscheiden.

;)

PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information - vom Bürger - für Bürger ;)


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Re: Zwangsvollstreckung durch GEZ?
#7: 26. Juni 2014, 19:41
umfangreiche Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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